Einige mentale Hindernisse beim Zusammenwirken von Sozialpädagogik und Jugendpsychiatrie.

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Einige mentale Hindernisse beim Zusammenwirken von Sozialpädagogik und Jugendpsychiatrie. / Ramb, Winfried.
In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, Vol. 44, No. 5, 01.05.1995, p. 181-186.

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title = "Einige mentale Hindernisse beim Zusammenwirken von Sozialp{\"a}dagogik und Jugendpsychiatrie.",
abstract = "Der folgende Beitrag von Ramb wird hier in einer besonderen Situation zur Diskussion gestellt. Mit dem 1. Januar 1995 ist von fast allen Bundesl{\"a}ndern § 10 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft getreten. Bei Kindern und Jugendlichen, die durch die Auswirkungen einer psychischen St{\"o}rung anhaltend seelisch behindert sind oder bei denen dies bef{\"u}rchtet werden mu{\ss}, richtet sich der Anspruch auf Einghede¬rungshilfe nunmehr an den Tr{\"a}ger der Jugendhilfe. Damit ist eine weitere Dimension der Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus dem Bereich Sozialpadagogikund Fachleuten des Gebietes Kinder- und Jugendpsychiatrie entstanden. Die Verwirklichung notwendiger Eingliederungshilfe setzt voraus, da{\ss} die daran Beteiligten Unterschiede ihrer Sichtweisen mit ihren jeweiligen Gr{\"u}nden zur Kenntnis nehmen und sich dar{\"u}ber ohne generelle Vorrangsanspr{\"u}che verst{\"a}ndigen k{\"o}nnen. Zu einem Austausch dar{\"u}ber k{\"o}nnen auch die hier von Ramb angestellten {\"U}berlegungen beitragen.",
keywords = "Sozialwesen, Adolescent, Adolescent Psychiatry, Child, Child Psychiatry, Combined Modality Therapy, Education, Special, Humans, Interprofessional Relations, Patient Care Team, Social Adjustment, Social Work, Psychiatric",
author = "Winfried Ramb",
year = "1995",
month = may,
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doi = "10.25656/01:2733",
language = "Deutsch",
volume = "44",
pages = "181--186",
journal = "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie",
issn = "0032-7034",
publisher = "Vandenhoeck and Ruprecht GmbH and Co. KG",
number = "5",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Einige mentale Hindernisse beim Zusammenwirken von Sozialpädagogik und Jugendpsychiatrie.

AU - Ramb, Winfried

PY - 1995/5/1

Y1 - 1995/5/1

N2 - Der folgende Beitrag von Ramb wird hier in einer besonderen Situation zur Diskussion gestellt. Mit dem 1. Januar 1995 ist von fast allen Bundesländern § 10 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft getreten. Bei Kindern und Jugendlichen, die durch die Auswirkungen einer psychischen Störung anhaltend seelisch behindert sind oder bei denen dies befürchtet werden muß, richtet sich der Anspruch auf Einghede¬rungshilfe nunmehr an den Träger der Jugendhilfe. Damit ist eine weitere Dimension der Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus dem Bereich Sozialpadagogikund Fachleuten des Gebietes Kinder- und Jugendpsychiatrie entstanden. Die Verwirklichung notwendiger Eingliederungshilfe setzt voraus, daß die daran Beteiligten Unterschiede ihrer Sichtweisen mit ihren jeweiligen Gründen zur Kenntnis nehmen und sich darüber ohne generelle Vorrangsansprüche verständigen können. Zu einem Austausch darüber können auch die hier von Ramb angestellten Überlegungen beitragen.

AB - Der folgende Beitrag von Ramb wird hier in einer besonderen Situation zur Diskussion gestellt. Mit dem 1. Januar 1995 ist von fast allen Bundesländern § 10 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft getreten. Bei Kindern und Jugendlichen, die durch die Auswirkungen einer psychischen Störung anhaltend seelisch behindert sind oder bei denen dies befürchtet werden muß, richtet sich der Anspruch auf Einghede¬rungshilfe nunmehr an den Träger der Jugendhilfe. Damit ist eine weitere Dimension der Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus dem Bereich Sozialpadagogikund Fachleuten des Gebietes Kinder- und Jugendpsychiatrie entstanden. Die Verwirklichung notwendiger Eingliederungshilfe setzt voraus, daß die daran Beteiligten Unterschiede ihrer Sichtweisen mit ihren jeweiligen Gründen zur Kenntnis nehmen und sich darüber ohne generelle Vorrangsansprüche verständigen können. Zu einem Austausch darüber können auch die hier von Ramb angestellten Überlegungen beitragen.

KW - Sozialwesen

KW - Adolescent

KW - Adolescent Psychiatry

KW - Child

KW - Child Psychiatry

KW - Combined Modality Therapy

KW - Education, Special

KW - Humans

KW - Interprofessional Relations

KW - Patient Care Team

KW - Social Adjustment

KW - Social Work, Psychiatric

UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=0029299081&partnerID=8YFLogxK

U2 - 10.25656/01:2733

DO - 10.25656/01:2733

M3 - Kommentare / Debatten / Berichte

C2 - 7675753

AN - SCOPUS:0029299081

VL - 44

SP - 181

EP - 186

JO - Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie

JF - Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie

SN - 0032-7034

IS - 5

ER -

Links

DOI