Das CETA-Gutachten des EuGH – Neue Maßstäbe allerorten…
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Das lang erwartete EuGH-Gutachten 1/17 zur Frage der Unionsrechtskonformität des CETA – insb. zu dessen investitionsschutzrechtlichem Kapitel Acht – hat eine große Menge offener Rechtsfragen adressiert (oder erst aufgeworfen). Während Markus Krajewski auf diesem Blog bereits eine erste überblicksartige Betrachtung vorgenommen hat, möchte dieser Beitrag den Fokus auf zwei einzelne, aus meiner Sicht aber besonders bedeutsame Aspekte des Gutachtens legen. Beide betreffen die Maßstäbe der Unionsrechtskonformität völkerrechtlicher Vertragsschlüsse durch die EU, die der EuGH in seinem Gutachten angewendet hat. Zum einen bekräftigt der EuGH eine Tendenz in seiner Rechtsprechung, nach der er das auswärtige Handeln der EU einer vollumfassenden materiell-rechtlichen Anforderungs- und Überprüfungsdichte unterwirft. Zum anderen macht der EuGH rechtlich nur schwer nachvollziehbare Ausführungen zum Zusammenhang zwischen sanktionsbewehrten völkerrechtlichen Kontrollmechanismen und der daraus potentiell folgenden Verletzung der Autonomie der Unionsrechtsordnung. Konsequent zu Ende gedacht dürften sie die Handlungsmöglichkeiten der EU im modernen Völkerrecht erheblich einschränken.
Originalsprache | Deutsch |
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Publikationsstatus | Erschienen - 03.05.2019 |
- Rechtswissenschaft - Autonomie des Unionsrechts, CETA, Investor-State Dispute Resolution