Ausweis und Prüfung des neuen Vergütungsberichts nach § 162 AktG-E: Plädoyer für eine Einbettung in die Erklärung zur Unternehmensführung und eine materielle Einbeziehung in die externe Abschlussprüfung

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 2017/828 (ARUG II-RefE) veröffentlicht. Wenngleich die Berichterstattung über die Organbezüge im deutschen Handelsrecht eine lange Tradition genießt, beinhaltet der „neue“ Vergütungsbericht nach § 162 AktG-E vielfältige Änderungen hinsichtlich des Ausweises und der Prüfung. Die geplante Internetpublikation und die Begrenzung auf eine formelle Pflichtprüfung, die im Fokus des vorliegenden Beitrags stehen, beeinträchtigen die Entscheidungsnützlichkeit des neuen Publikationsmediums und sind folglich abzulehnen.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftNZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Jahrgang22
Ausgabenummer9
Seiten (von - bis)335-338
Anzahl der Seiten4
ISSN1434-9272
PublikationsstatusErschienen - 2019