Das Konsultationspapier der EU-Kommission vom 12.11.2021: Neue Regulierungen zur Unternehmensberichterstattung, internen Corporate Governance, Abschlussprüfung, Prüferaufsicht und zum Enforcement ante portas?

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In einem aktuellen Konsultationspapier „Strengthening of the Quality of Corporate Reporting and its Enforcement” vom 12.11.2021 listet die EU-Kommission mögliche Reformmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensberichterstattung, internen Corporate Governance, Abschlussprüfung, Prüferaufsicht und des Enforcements auf. Im Rahmen eines Impact Assessments könnte eine künftige Anpassung der Transparenzrichtlinie 2004/109/EU, der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU sowie der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EU und –verordnung Nr. 537/2014 erfolgen. Der vorliegende Beitrag verdeutlicht, dass einige der im EU-Konsultationspapier skizzierten Reformansätze aus nationaler Sicht bereits mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) umgesetzt wurden. Allerdings sollten künftige Reformmaßnahmen verstärkt die Einrichtung, Überwachung und Prüfung von internen Corporate Governance-Systemen (z.B. Risikomanagementsystemen) und eine Vernetzung der vielfältigen Finanz- und ESG-Berichte adressieren.
OriginalspracheDeutsch
Aufsatznummer4
ZeitschriftNZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Jahrgang25
Ausgabenummer4
Seiten (von - bis)147-155
Anzahl der Seiten9
ISSN1434-9272
PublikationsstatusErschienen - 2022