„Nachhaltige und langfristige“ Vorstandsvergütung nach dem ARUG II: Erste Anmerkungen zur zwingenden Einbeziehung von Sozial- und Umweltaspekten nach § 87 I 2 AktG

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Mit erheblicher zeitlicher Verzögerung hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Der Bundestag hatte sich hierbei auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) gestützt. Im Vergleich zum Regierungsentwurf (RegE) sind in der Finalfassung zum ARUG II einige weitreichende Änderungen enthalten, z.B. die Klarstellung in § 87 I 2 AktG, wonach die variablen Bezüge des Vorstands bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig auf einer „nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft“ ausgerichtet werden müssen.
Original languageGerman
JournalNZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Volume23
Issue number1
Pages (from-to)12-15
Number of pages4
ISSN1434-9272
Publication statusPublished - 2020