„Nachhaltige und langfristige“ Vorstandsvergütung nach dem ARUG II: Erste Anmerkungen zur zwingenden Einbeziehung von Sozial- und Umweltaspekten nach § 87 I 2 AktG

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Mit erheblicher zeitlicher Verzögerung hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Der Bundestag hatte sich hierbei auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) gestützt. Im Vergleich zum Regierungsentwurf (RegE) sind in der Finalfassung zum ARUG II einige weitreichende Änderungen enthalten, z.B. die Klarstellung in § 87 I 2 AktG, wonach die variablen Bezüge des Vorstands bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig auf einer „nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft“ ausgerichtet werden müssen.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftNZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Jahrgang23
Ausgabenummer1
Seiten (von - bis)12-15
Anzahl der Seiten4
ISSN1434-9272
PublikationsstatusErschienen - 2020