Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard
Research output: Journal contributions › Journal articles › Research › peer-review
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In: Die Aktiengesellschaft, Vol. 54, No. 4, 15.02.2009, p. 102-109.
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RIS
TY - JOUR
T1 - Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
T2 - Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard
AU - Velte, Patrick
PY - 2009/2/15
Y1 - 2009/2/15
N2 - Als Element der Corporate Governance trägt die durch den Gesetzgeber intendierte enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer maßgeblich zur Erhöhung der Prüfungsqualität bei. In diesem Kontext soll der Abschlussprüfer als „Gehilfe“ des Aufsichtsrats diesen bei seiner eigenständigen Verpflichtung zur Rechnungslegungsprüfung nach § 171 Abs. 1 AktG unterstützen. Zur Analyse des Verhältnisses beider Überwachungsträger sind die Unternehmensadressaten primär auf die schriftliche Berichterstattung des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG angewiesen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht. Ausgewertet wurden die Geschäftsberichte der im Deutschen Prime Standard gelisteten Aktiengesellschaften, wobei folgende Beurteilungskriterien für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Berücksichtigung finden: Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers einschließlich der Einholung der Unabhängigkeitserklärung, Abgabe des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung, Erteilung des Prüfungsauftrags, Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung, Einsichtnahme in den Prüfungsbericht sowie Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder des Prüfungsausschusses.
AB - Als Element der Corporate Governance trägt die durch den Gesetzgeber intendierte enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer maßgeblich zur Erhöhung der Prüfungsqualität bei. In diesem Kontext soll der Abschlussprüfer als „Gehilfe“ des Aufsichtsrats diesen bei seiner eigenständigen Verpflichtung zur Rechnungslegungsprüfung nach § 171 Abs. 1 AktG unterstützen. Zur Analyse des Verhältnisses beider Überwachungsträger sind die Unternehmensadressaten primär auf die schriftliche Berichterstattung des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG angewiesen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht. Ausgewertet wurden die Geschäftsberichte der im Deutschen Prime Standard gelisteten Aktiengesellschaften, wobei folgende Beurteilungskriterien für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Berücksichtigung finden: Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers einschließlich der Einholung der Unabhängigkeitserklärung, Abgabe des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung, Erteilung des Prüfungsauftrags, Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung, Einsichtnahme in den Prüfungsbericht sowie Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder des Prüfungsausschusses.
KW - Betriebswirtschaftslehre
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 54
SP - 102
EP - 109
JO - Die Aktiengesellschaft
JF - Die Aktiengesellschaft
SN - 0002-3752
IS - 4
ER -