Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard

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Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard. / Velte, Patrick.
In: Die Aktiengesellschaft, Vol. 54, No. 4, 15.02.2009, p. 102-109.

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keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte",
year = "2009",
month = feb,
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language = "Deutsch",
volume = "54",
pages = "102--109",
journal = "Die Aktiengesellschaft",
issn = "0002-3752",
publisher = "Verlag Dr. Otto Schmidt",
number = "4",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

T2 - Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard

AU - Velte, Patrick

PY - 2009/2/15

Y1 - 2009/2/15

N2 - Als Element der Corporate Governance trägt die durch den Gesetzgeber intendierte enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer maßgeblich zur Erhöhung der Prüfungsqualität bei. In diesem Kontext soll der Abschlussprüfer als „Gehilfe“ des Aufsichtsrats diesen bei seiner eigenständigen Verpflichtung zur Rechnungslegungsprüfung nach § 171 Abs. 1 AktG unterstützen. Zur Analyse des Verhältnisses beider Überwachungsträger sind die Unternehmensadressaten primär auf die schriftliche Berichterstattung des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG angewiesen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht. Ausgewertet wurden die Geschäftsberichte der im Deutschen Prime Standard gelisteten Aktiengesellschaften, wobei folgende Beurteilungskriterien für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Berücksichtigung finden: Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers einschließlich der Einholung der Unabhängigkeitserklärung, Abgabe des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung, Erteilung des Prüfungsauftrags, Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung, Einsichtnahme in den Prüfungsbericht sowie Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder des Prüfungsausschusses.

AB - Als Element der Corporate Governance trägt die durch den Gesetzgeber intendierte enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer maßgeblich zur Erhöhung der Prüfungsqualität bei. In diesem Kontext soll der Abschlussprüfer als „Gehilfe“ des Aufsichtsrats diesen bei seiner eigenständigen Verpflichtung zur Rechnungslegungsprüfung nach § 171 Abs. 1 AktG unterstützen. Zur Analyse des Verhältnisses beider Überwachungsträger sind die Unternehmensadressaten primär auf die schriftliche Berichterstattung des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG angewiesen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht. Ausgewertet wurden die Geschäftsberichte der im Deutschen Prime Standard gelisteten Aktiengesellschaften, wobei folgende Beurteilungskriterien für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Berücksichtigung finden: Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers einschließlich der Einholung der Unabhängigkeitserklärung, Abgabe des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung, Erteilung des Prüfungsauftrags, Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung, Einsichtnahme in den Prüfungsbericht sowie Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder des Prüfungsausschusses.

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 54

SP - 102

EP - 109

JO - Die Aktiengesellschaft

JF - Die Aktiengesellschaft

SN - 0002-3752

IS - 4

ER -