Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

Standard

Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer : Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard. / Velte, Patrick.

in: Die Aktiengesellschaft, Jahrgang 54, Nr. 4, 15.02.2009, S. 102-109.

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

Harvard

APA

Vancouver

Bibtex

@article{ab4421b9634f460fb08cc1484d96a4c6,
title = "Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlusspr{\"u}fer: Eine empirische Analyse f{\"u}r den Deutschen Prime Standard",
abstract = "Als Element der Corporate Governance tr{\"a}gt die durch den Gesetzgeber intendierte enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlusspr{\"u}fer ma{\ss}geblich zur Erh{\"o}hung der Pr{\"u}fungsqualit{\"a}t bei. In diesem Kontext soll der Abschlusspr{\"u}fer als „Gehilfe“ des Aufsichtsrats diesen bei seiner eigenst{\"a}ndigen Verpflichtung zur Rechnungslegungspr{\"u}fung nach § 171 Abs. 1 AktG unterst{\"u}tzen. Zur Analyse des Verh{\"a}ltnisses beider {\"U}berwachungstr{\"a}ger sind die Unternehmensadressaten prim{\"a}r auf die schriftliche Berichterstattung des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG angewiesen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht. Ausgewertet wurden die Gesch{\"a}ftsberichte der im Deutschen Prime Standard gelisteten Aktiengesellschaften, wobei folgende Beurteilungskriterien f{\"u}r die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlusspr{\"u}fer Ber{\"u}cksichtigung finden: Beurteilung der Unabh{\"a}ngigkeit des Abschlusspr{\"u}fers einschlie{\ss}lich der Einholung der Unabh{\"a}ngigkeitserkl{\"a}rung, Abgabe des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung, Erteilung des Pr{\"u}fungsauftrags, Bestimmung von Pr{\"u}fungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung, Einsichtnahme in den Pr{\"u}fungsbericht sowie Teilnahme des Abschlusspr{\"u}fers an den Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder des Pr{\"u}fungsausschusses.",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte",
year = "2009",
month = feb,
day = "15",
language = "Deutsch",
volume = "54",
pages = "102--109",
journal = "Die Aktiengesellschaft",
issn = "0002-3752",
publisher = "Verlag Dr. Otto Schmidt",
number = "4",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

T2 - Eine empirische Analyse für den Deutschen Prime Standard

AU - Velte, Patrick

PY - 2009/2/15

Y1 - 2009/2/15

N2 - Als Element der Corporate Governance trägt die durch den Gesetzgeber intendierte enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer maßgeblich zur Erhöhung der Prüfungsqualität bei. In diesem Kontext soll der Abschlussprüfer als „Gehilfe“ des Aufsichtsrats diesen bei seiner eigenständigen Verpflichtung zur Rechnungslegungsprüfung nach § 171 Abs. 1 AktG unterstützen. Zur Analyse des Verhältnisses beider Überwachungsträger sind die Unternehmensadressaten primär auf die schriftliche Berichterstattung des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG angewiesen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht. Ausgewertet wurden die Geschäftsberichte der im Deutschen Prime Standard gelisteten Aktiengesellschaften, wobei folgende Beurteilungskriterien für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Berücksichtigung finden: Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers einschließlich der Einholung der Unabhängigkeitserklärung, Abgabe des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung, Erteilung des Prüfungsauftrags, Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung, Einsichtnahme in den Prüfungsbericht sowie Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder des Prüfungsausschusses.

AB - Als Element der Corporate Governance trägt die durch den Gesetzgeber intendierte enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer maßgeblich zur Erhöhung der Prüfungsqualität bei. In diesem Kontext soll der Abschlussprüfer als „Gehilfe“ des Aufsichtsrats diesen bei seiner eigenständigen Verpflichtung zur Rechnungslegungsprüfung nach § 171 Abs. 1 AktG unterstützen. Zur Analyse des Verhältnisses beider Überwachungsträger sind die Unternehmensadressaten primär auf die schriftliche Berichterstattung des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG angewiesen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht. Ausgewertet wurden die Geschäftsberichte der im Deutschen Prime Standard gelisteten Aktiengesellschaften, wobei folgende Beurteilungskriterien für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Berücksichtigung finden: Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers einschließlich der Einholung der Unabhängigkeitserklärung, Abgabe des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung, Erteilung des Prüfungsauftrags, Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung, Einsichtnahme in den Prüfungsbericht sowie Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder des Prüfungsausschusses.

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 54

SP - 102

EP - 109

JO - Die Aktiengesellschaft

JF - Die Aktiengesellschaft

SN - 0002-3752

IS - 4

ER -