Deutscher Gläubigerschutz und Europarecht: Lehren aus dem PIN-Fall des BGH

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Deutscher Gläubigerschutz und Europarecht: Lehren aus dem PIN-Fall des BGH. / Schall, Alexander.
In: Neue Juristische Wochenschrift, Vol. 64, No. 52, 22.12.2011, p. 3745-3748.

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RIS

TY - JOUR

T1 - Deutscher Gläubigerschutz und Europarecht

T2 - Lehren aus dem PIN-Fall des BGH

AU - Schall, Alexander

PY - 2011/12/22

Y1 - 2011/12/22

N2 - Infolge der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2003, NJW Jahr 2003 Seite 3331 – Inspire Art) können EU-Auslandsgesellschaften mit tatsächlichem Sitz in Deutschland agieren. Das gilt seit bald einem Jahrzehnt, und ebenso lange ist umstritten, ob und wieweit Normen des deutschen Gläubigerschutzes (z. B. Insolvenzantragspflicht, Zahlungsverbot) auf solche Gesellschaften anzuwenden sind. Der BGH hatte jüngst Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Dabei ging es zwar nur um einen Altfall aus der Zeit vor Inkrafttreten des MoMiG. Gleichwohl tragen die Aussagen des BGH, egal ob man sie teilt oder nicht, so weit, dass sie den Weg zur Auflösung der Scheinauslandsgesellschafts-Problematik für das gesamte deutsche Gläubigerschutzrecht post MoMiG weisen.

AB - Infolge der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2003, NJW Jahr 2003 Seite 3331 – Inspire Art) können EU-Auslandsgesellschaften mit tatsächlichem Sitz in Deutschland agieren. Das gilt seit bald einem Jahrzehnt, und ebenso lange ist umstritten, ob und wieweit Normen des deutschen Gläubigerschutzes (z. B. Insolvenzantragspflicht, Zahlungsverbot) auf solche Gesellschaften anzuwenden sind. Der BGH hatte jüngst Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Dabei ging es zwar nur um einen Altfall aus der Zeit vor Inkrafttreten des MoMiG. Gleichwohl tragen die Aussagen des BGH, egal ob man sie teilt oder nicht, so weit, dass sie den Weg zur Auflösung der Scheinauslandsgesellschafts-Problematik für das gesamte deutsche Gläubigerschutzrecht post MoMiG weisen.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Europarecht

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 64

SP - 3745

EP - 3748

JO - Neue Juristische Wochenschrift

JF - Neue Juristische Wochenschrift

SN - 0341-1915

IS - 52

ER -