§ 17 Abhängige und herrschende Unternehmen
Research output: Contributions to collected editions/works › Contributions in collection of commentaries › Research
Authors
(1) Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben kann.
(2) Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, daß es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist.
(2) Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, daß es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist.
Original language | German |
---|---|
Title of host publication | beck-online Großkommentar : AktG |
Editors | Eberhard Stilz, Veil |
Place of Publication | München |
Publisher | C.H. Beck Verlag |
Publication date | 01.10.2024 |
Pages | Rn. 0-58 |
Publication status | Published - 01.10.2024 |
- Law