Deutscher Gläubigerschutz und Europarecht: Lehren aus dem PIN-Fall des BGH
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung
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in: Neue Juristische Wochenschrift, Jahrgang 64, Nr. 52, 22.12.2011, S. 3745-3748.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung
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RIS
TY - JOUR
T1 - Deutscher Gläubigerschutz und Europarecht
T2 - Lehren aus dem PIN-Fall des BGH
AU - Schall, Alexander
PY - 2011/12/22
Y1 - 2011/12/22
N2 - Infolge der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2003, NJW Jahr 2003 Seite 3331 – Inspire Art) können EU-Auslandsgesellschaften mit tatsächlichem Sitz in Deutschland agieren. Das gilt seit bald einem Jahrzehnt, und ebenso lange ist umstritten, ob und wieweit Normen des deutschen Gläubigerschutzes (z. B. Insolvenzantragspflicht, Zahlungsverbot) auf solche Gesellschaften anzuwenden sind. Der BGH hatte jüngst Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Dabei ging es zwar nur um einen Altfall aus der Zeit vor Inkrafttreten des MoMiG. Gleichwohl tragen die Aussagen des BGH, egal ob man sie teilt oder nicht, so weit, dass sie den Weg zur Auflösung der Scheinauslandsgesellschafts-Problematik für das gesamte deutsche Gläubigerschutzrecht post MoMiG weisen.
AB - Infolge der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2003, NJW Jahr 2003 Seite 3331 – Inspire Art) können EU-Auslandsgesellschaften mit tatsächlichem Sitz in Deutschland agieren. Das gilt seit bald einem Jahrzehnt, und ebenso lange ist umstritten, ob und wieweit Normen des deutschen Gläubigerschutzes (z. B. Insolvenzantragspflicht, Zahlungsverbot) auf solche Gesellschaften anzuwenden sind. Der BGH hatte jüngst Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Dabei ging es zwar nur um einen Altfall aus der Zeit vor Inkrafttreten des MoMiG. Gleichwohl tragen die Aussagen des BGH, egal ob man sie teilt oder nicht, so weit, dass sie den Weg zur Auflösung der Scheinauslandsgesellschafts-Problematik für das gesamte deutsche Gläubigerschutzrecht post MoMiG weisen.
KW - Rechtswissenschaft
KW - Europarecht
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 64
SP - 3745
EP - 3748
JO - Neue Juristische Wochenschrift
JF - Neue Juristische Wochenschrift
SN - 0341-1915
IS - 52
ER -