Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, die heillos umstrittene Frage um Grund und Grenzen des unechten Unterlassungsdelikts einer Klärung zuzuführen. Im Rahmen eines historischen Überblicks zeichnet es zunächst den klassischen Streit zwischen Naturalismus und der »formellen Rechtspflichttheorie« nach, gefolgt von einer kritischen Darstellung der gewichtigsten aktuellen Lösungsvorschläge der Literatur. Im Anschluss wird ein eigener Ansatz entwickelt, der unter Ablehnung der garantenpflichtzentrierten Lesart des § 13 Abs. 1 StGB die »Entsprechungsklausel« zum Hauptansatzpunkt der Gleichstellung von Tun und Unterlassen erhebt. Hierzu wird ausgehend von den drei Typen menschlichen Verhaltens, an die der Gesetzgeber eine Begehungsstrafbarkeit anknüpft (Entfaltung physischer Wirkkraft mittels Körperbewegung, Entfaltung psychischer Wirkkraft und Verletzung einer gesetzlichen Pflicht) nach etwaigen Entsprechungen auf Unterlassungsseite gesucht. Mithilfe dieser Methode lässt sich eine Vielzahl drängender Probleme lösen, wie die Frage der Unterlassungskausalität, das Rätsel der Entsprechungsklausel und der berechtigte Kern des Ingerenzgedankens. Vor allem jedoch verleiht sie den Grenzen der Unterlassungshaftung die benötigte Kontur