§ 823 Abs.1 BGB: die geschützten Rechte und Rechtsgüter

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Wenn man sich das erste Mal mit dem § 823 Abs. 1 BGB befasst, mutet es befremdlich an, dass die Erläuterungen zur Norm so viel Platz in den Lehrbüchern und Kommentaren einnehmen. Hiervon sollte man sich nicht irritieren lassen. § 823 Abs. 1 BGB lässt sich gut handhaben, wenn man sich seinen Tatbestandsvoraussetzungen einzeln nähert. Der folgende Beitrag erläutert dann auch »nur« die von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechte und Rechtsgüter mit Ausnahme der sogenannten Rahmenrechte. Der Grundstudiumsbeitrag im Heft JURA 12/2016 wird sich diesen Rahmenrechten – dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht – widmen
Original languageGerman
JournalJURA - Juristische Ausbildung
Volume38
Issue number9
Pages (from-to)1007-1012
Number of pages6
ISSN0170-1452
DOIs
Publication statusPublished - 01.01.2016
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