§ 823 Abs.1 BGB: die geschützten Rechte und Rechtsgüter
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Lehre
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Wenn man sich das erste Mal mit dem § 823 Abs. 1 BGB befasst, mutet es befremdlich an, dass die Erläuterungen zur Norm so viel Platz in den Lehrbüchern und Kommentaren einnehmen. Hiervon sollte man sich nicht irritieren lassen. § 823 Abs. 1 BGB lässt sich gut handhaben, wenn man sich seinen Tatbestandsvoraussetzungen einzeln nähert. Der folgende Beitrag erläutert dann auch »nur« die von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechte und Rechtsgüter mit Ausnahme der sogenannten Rahmenrechte. Der Grundstudiumsbeitrag im Heft JURA 12/2016 wird sich diesen Rahmenrechten – dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht – widmen
Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | JURA - Juristische Ausbildung |
Jahrgang | 38 |
Ausgabenummer | 9 |
Seiten (von - bis) | 1007-1012 |
Anzahl der Seiten | 6 |
ISSN | 0170-1452 |
DOIs | |
Publikationsstatus | Erschienen - 01.01.2016 |
Extern publiziert | Ja |
- Rechtswissenschaft