Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG). Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer

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Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) ist die europäische Reform der Abschlussprüfung (Neufassung der Achten EG-Richtlinie 2014/56/EU und Verordnung EU Nr. 537/2014) zum Abschluss gekommen. Das AReG wurde am 17.3.2016 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom Bundestag angenommen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Reformmaßnahmen: Einführung der externen Rotation, Beschränkung von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, erweitertes Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des Prüfungsausschusses sowie erweiterte Berichterstattung des Abschlussprüfers. Das AReG zielt mit diesen Regulierungsansätzen insbesondere auf eine stärkere Kooperation zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ab.
Original languageGerman
JournalSteuern und Bilanzen
Volume18
Issue number8
Pages (from-to)297-302
Number of pages6
ISSN1615-8024
Publication statusPublished - 2016