„Nachhaltige und langfristige“ Vorstandsvergütung nach dem ARUG II: Erste Anmerkungen zur zwingenden Einbeziehung von Sozial- und Umweltaspekten nach § 87 I 2 AktG

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenKommentare / Debatten / BerichteForschung

Standard

Harvard

APA

Vancouver

Bibtex

@article{d9811ea3b84a4c5daba3103491b7e2c8,
title = "„Nachhaltige und langfristige“ Vorstandsverg{\"u}tung nach dem ARUG II: Erste Anmerkungen zur zwingenden Einbeziehung von Sozial- und Umweltaspekten nach § 87 I 2 AktG",
abstract = "Mit erheblicher zeitlicher Verz{\"o}gerung hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktion{\"a}rsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Der Bundestag hatte sich hierbei auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses f{\"u}r Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) gest{\"u}tzt. Im Vergleich zum Regierungsentwurf (RegE) sind in der Finalfassung zum ARUG II einige weitreichende {\"A}nderungen enthalten, z.B. die Klarstellung in § 87 I 2 AktG, wonach die variablen Bez{\"u}ge des Vorstands bei b{\"o}rsennotierten Aktiengesellschaften k{\"u}nftig auf einer „nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft“ ausgerichtet werden m{\"u}ssen. ",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre, Nachhaltigkeitswissenschaft",
author = "Patrick Velte",
year = "2020",
language = "Deutsch",
volume = "23",
pages = "12--15",
journal = "NZG - Neue Zeitschrift f{\"u}r Gesellschaftsrecht",
issn = "1434-9272",
publisher = "C.H. Beck Verlag",
number = "1",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - „Nachhaltige und langfristige“ Vorstandsvergütung nach dem ARUG II

T2 - Erste Anmerkungen zur zwingenden Einbeziehung von Sozial- und Umweltaspekten nach § 87 I 2 AktG

AU - Velte, Patrick

PY - 2020

Y1 - 2020

N2 - Mit erheblicher zeitlicher Verzögerung hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Der Bundestag hatte sich hierbei auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) gestützt. Im Vergleich zum Regierungsentwurf (RegE) sind in der Finalfassung zum ARUG II einige weitreichende Änderungen enthalten, z.B. die Klarstellung in § 87 I 2 AktG, wonach die variablen Bezüge des Vorstands bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig auf einer „nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft“ ausgerichtet werden müssen.

AB - Mit erheblicher zeitlicher Verzögerung hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Der Bundestag hatte sich hierbei auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) gestützt. Im Vergleich zum Regierungsentwurf (RegE) sind in der Finalfassung zum ARUG II einige weitreichende Änderungen enthalten, z.B. die Klarstellung in § 87 I 2 AktG, wonach die variablen Bezüge des Vorstands bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig auf einer „nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft“ ausgerichtet werden müssen.

KW - Betriebswirtschaftslehre

KW - Nachhaltigkeitswissenschaft

UR - https://beckassets.blob.core.windows.net/productattachment/toc/14564991/1340_nzg_2020_01_inhaltsverzeichnis.pdf

M3 - Kommentare / Debatten / Berichte

VL - 23

SP - 12

EP - 15

JO - NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

JF - NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

SN - 1434-9272

IS - 1

ER -