Keine Ratifikation des CETA ohne den Deutschen Bundestag – so oder so …

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Keine Ratifikation des CETA ohne den Deutschen Bundestag – so oder so …. / Holterhus, Till Patrik.
5 S. Berlin: Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH. 2016, Verfassungsblog - On Matters Constitutional. (Verfassungsblog).

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title = "Keine Ratifikation des CETA ohne den Deutschen Bundestag – so oder so …",
abstract = "Die Ank{\"u}ndigung Jean-Claude Junckers, das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive and Economic Trade Agreement) als Abkommen in alleiniger Kompetenz der EU und nicht als so genanntes gemischtes Abkommen in den EU-Ministerrat einzubringen ist – wie zu erwarten war – auf teils heftige Kritik gesto{\ss}en („unverantwortlich“, „t{\"o}richt“, „frivol“, oder auch hier). Die EU-Kommission verfolgt mit diesem Vorgehen konsequent ihren bereits im Hinblick auf das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) vertretenen Ansatz, beim Abschluss v{\"o}lkerrechtlicher Handelsabkommen handele es sich – auch bei kleineren „Restkompetenzen“ der EU-Mitgliedstaaten – in der Gesamtheit um eine alleinige Kompetenz der EU.Unabh{\"a}ngig von den tats{\"a}chlichen politischen Erfolgsaussichten CETA im EU-Ministerrat als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz durchzusetzen, entflammt die zuvor bereits schwelende Debatte um die Frage der kompetenziellen Einordnung des CETA an der Schnittstelle von europ{\"a}ischem Verfassungs-/Au{\ss}enhandelsrecht und deutschem Verfassungsrecht nun in voller Kraft. Bef{\"u}rchtet wird vor allem von deutscher Seite, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen w{\"u}rde. Doch wie steht es tats{\"a}chlich um den Einfluss des Bundestages? Nach meinem Daf{\"u}rhalten ergeben sich f{\"u}r CETA nicht nur im Falle der Behandlung als gemischtes Abkommen, sondern auch im Falle der Behandlung als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz entscheidende Einwirkungsm{\"o}glichkeit des Bundestages.",
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RIS

TY - GEN

T1 - Keine Ratifikation des CETA ohne den Deutschen Bundestag – so oder so …

AU - Holterhus, Till Patrik

PY - 2016/6/30

Y1 - 2016/6/30

N2 - Die Ankündigung Jean-Claude Junckers, das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive and Economic Trade Agreement) als Abkommen in alleiniger Kompetenz der EU und nicht als so genanntes gemischtes Abkommen in den EU-Ministerrat einzubringen ist – wie zu erwarten war – auf teils heftige Kritik gestoßen („unverantwortlich“, „töricht“, „frivol“, oder auch hier). Die EU-Kommission verfolgt mit diesem Vorgehen konsequent ihren bereits im Hinblick auf das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) vertretenen Ansatz, beim Abschluss völkerrechtlicher Handelsabkommen handele es sich – auch bei kleineren „Restkompetenzen“ der EU-Mitgliedstaaten – in der Gesamtheit um eine alleinige Kompetenz der EU.Unabhängig von den tatsächlichen politischen Erfolgsaussichten CETA im EU-Ministerrat als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz durchzusetzen, entflammt die zuvor bereits schwelende Debatte um die Frage der kompetenziellen Einordnung des CETA an der Schnittstelle von europäischem Verfassungs-/Außenhandelsrecht und deutschem Verfassungsrecht nun in voller Kraft. Befürchtet wird vor allem von deutscher Seite, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen würde. Doch wie steht es tatsächlich um den Einfluss des Bundestages? Nach meinem Dafürhalten ergeben sich für CETA nicht nur im Falle der Behandlung als gemischtes Abkommen, sondern auch im Falle der Behandlung als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz entscheidende Einwirkungsmöglichkeit des Bundestages.

AB - Die Ankündigung Jean-Claude Junckers, das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive and Economic Trade Agreement) als Abkommen in alleiniger Kompetenz der EU und nicht als so genanntes gemischtes Abkommen in den EU-Ministerrat einzubringen ist – wie zu erwarten war – auf teils heftige Kritik gestoßen („unverantwortlich“, „töricht“, „frivol“, oder auch hier). Die EU-Kommission verfolgt mit diesem Vorgehen konsequent ihren bereits im Hinblick auf das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) vertretenen Ansatz, beim Abschluss völkerrechtlicher Handelsabkommen handele es sich – auch bei kleineren „Restkompetenzen“ der EU-Mitgliedstaaten – in der Gesamtheit um eine alleinige Kompetenz der EU.Unabhängig von den tatsächlichen politischen Erfolgsaussichten CETA im EU-Ministerrat als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz durchzusetzen, entflammt die zuvor bereits schwelende Debatte um die Frage der kompetenziellen Einordnung des CETA an der Schnittstelle von europäischem Verfassungs-/Außenhandelsrecht und deutschem Verfassungsrecht nun in voller Kraft. Befürchtet wird vor allem von deutscher Seite, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen würde. Doch wie steht es tatsächlich um den Einfluss des Bundestages? Nach meinem Dafürhalten ergeben sich für CETA nicht nur im Falle der Behandlung als gemischtes Abkommen, sondern auch im Falle der Behandlung als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz entscheidende Einwirkungsmöglichkeit des Bundestages.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Mixed Treaties

KW - CETA

KW - National Parliaments

KW - TTIP

M3 - Wissenschaftliche Beiträge in Foren oder Weblogs

T3 - Verfassungsblog

PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH

CY - Berlin

ER -

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