Im Griff des Bären? Zu den (geringen) Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland

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Es war nicht das erste Mal, dass der Bundeswirtschaftsminister verkündete, die deutschen Tochtergesellschaften eines russischen Energieriesen unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur (BNA) zu stellen. Bereits im April und Juni dieses Jahres übernahm das BNA das Steuer bei der Gazprom Germania GmbH, um so eine Befüllung des überwiegend im Eigentum der Gazprom Germania GmbH stehenden Erdgasspeichers in Rehden sicherstellen zu können (siehe BAnz AT 04.04.2022 B13 und BAnz AT 17.06.2022 B15). Nun trifft es die Rosneft Deutschland GmbH und eine weitere Tochtergesellschaft des gleichnamigen russischen Staatskonzerns. Gemeinsam kontrollieren die Gesellschaften die PCK-Raffinerie in Schwedt, die für große Teile der ostdeutschen Heizöl- und Kraftstoffversorgung verantwortlich ist (siehe BAnz AT 16.09.2022 B1).

Neu ist dabei die prompte Reaktion aus Moskau: Man werde sich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diese „Zwangsenteignung“ wehren, ließ der russische Staatskonzern in einer Pressemitteilung verlauten. Doch welche Chancen hat ein solches Vorhaben?
OriginalspracheDeutsch
PublikationsstatusErschienen - 26.09.2022

    Fachgebiete

  • Rechtswissenschaft - Bundesnetzagentur, Rosneft, Russian War against Ukraine, Treuhand

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