Der Regierungsentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG): Künftiges Zusammenspiel von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

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Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 den „Gesetzentwurf zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (AReG-RegE) veröffentlicht. Die Neufassung der Achten EG-Richtlinie („Abschlussprüferrichtlinie“) muss bis 17.06.2016 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden; auch die Mehrheit der Regulierungen aus der Prüferverordnung muss dann erstmalig angewendet werden. Der vorliegende Beitrag knüpft an die Ausführungen von Velte (WPg 2015, S. 482 ff.) an und zeigt die Unterschiede zum Referentenentwurf (RefE) vom 27.3.2015 auf. Im Fokus der Analyse stehen die Prüferrotation, die kombinierte Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Abschlussprüfers, das Anforderungs- und Tätigkeitsprofil sowie die Sanktionierung von Aufsichtsräten bzw. Prüfungsausschüssen, die Berichterstattung des Abschlussprüfers sowie die Nichtigkeit von Jahresabschlüssen nach dem AReG-RegE.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftWPg - Die Wirtschaftsprüfung
Jahrgang69
Ausgabenummer3
Seiten (von - bis)125-131
Anzahl der Seiten7
ISSN0340-9031
PublikationsstatusErschienen - 2016

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  • Regulatory delevopment in Accounting, Auditing & Corporate Governance

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