Der Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht: ein neues gesetzliches Informationsinstrument. Normative Rahmenbedingungen, empirische Befunde und kritische Würdigung
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Transfer
Standard
in: WPg - Die Wirtschaftsprüfung, Jahrgang 77, Nr. 18, 2024, S. 903-912.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Transfer
Harvard
APA
Vancouver
Bibtex
}
RIS
TY - JOUR
T1 - Der Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht: ein neues gesetzliches Informationsinstrument.
T2 - Normative Rahmenbedingungen, empirische Befunde und kritische Würdigung
AU - Velte, Patrick
AU - Hellriegel, André
PY - 2024
Y1 - 2024
N2 - Die zwingende Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch einen Nachhaltigkeitsprüfer. Der bestellte Abschlussprüfer, der den Bestätigungsvermerk über den Finanzbericht erteilt, ein weiterer Wirtschaftsprüfer oder eine andere unabhängige Prüfungsinstanz müssen einen Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Im kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz (RegE CSRD-UmsG) ist vorgesehen, dass lediglich Wirtschaftsprüfer als Nachhaltigkeitsprüfer eingesetzt werden sollen. Bestätigungs- und Prüfungsvermerk sollen dabei separat erstellt werden. Der vorliegende Beitrag nimmt die Inhalte des Prüfungsvermerks aus normativer und empirischer Sicht in den Fokus. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vermerks vor dem Hintergrund der CSRD gegeben, unter anderem mit Blick auf die Prüfung derWesentlichkeitsanalyse.
AB - Die zwingende Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch einen Nachhaltigkeitsprüfer. Der bestellte Abschlussprüfer, der den Bestätigungsvermerk über den Finanzbericht erteilt, ein weiterer Wirtschaftsprüfer oder eine andere unabhängige Prüfungsinstanz müssen einen Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Im kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz (RegE CSRD-UmsG) ist vorgesehen, dass lediglich Wirtschaftsprüfer als Nachhaltigkeitsprüfer eingesetzt werden sollen. Bestätigungs- und Prüfungsvermerk sollen dabei separat erstellt werden. Der vorliegende Beitrag nimmt die Inhalte des Prüfungsvermerks aus normativer und empirischer Sicht in den Fokus. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vermerks vor dem Hintergrund der CSRD gegeben, unter anderem mit Blick auf die Prüfung derWesentlichkeitsanalyse.
KW - Betriebswirtschaftslehre
KW - Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit
UR - https://shop.idw-verlag.de/WPg-Die-Wirtschaftspruefung-18-2024/62418
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 77
SP - 903
EP - 912
JO - WPg - Die Wirtschaftsprüfung
JF - WPg - Die Wirtschaftsprüfung
SN - 0340-9031
IS - 18
ER -