Beamtenrechtliche Kontinuität oder Wechsel bei einer politischen Wende
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„Politik vergeht, Verwaltung besteht“ – doch sollte Verwaltung auch über eine politische Wende hinaus bestehen? Kommt es zu einem Umbruch, ist das neue System mit der Frage konfrontiert, wie es mit den Beamten des alten Systems verfährt. Ein Personalwechsel gefährdet die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsapparats. Kontinuität steht im Wege jeder Aufarbeitung vorangegangen Unrechts und stellt das neue System in die Tradition des voherigen. In Deutschland wurden beide Wege beschritten, der erste zu Beginn der ersten deutschen Demokratie in der Weimarer Republik; der zweite nach Ende des Nationalsozialismus. Zur Wiedervereinigung wurde versucht, die Nachteile von Kontinuität und vollständigem Wechsel zu vermeiden. Im Rahmen der „Lustration” wird die Verwaltung übernommen, aber von belasteten Beamten bereinigt. Anlässlich der politischen Wende in der Ukraine im Februar 2014 werden in diesem Beitrag die Vor- und Nachteile der drei regulativen Modelle unter Berücksichtigung beamtenrechtlicher Prinzipien untersucht und die Lustrationsgesetzgebung in der Ukraine, mit der dem Umbruch begegnet wird,
ausgewertet.
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Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | Recht der Osteuropäischen Staaten (ReOS) |
Jahrgang | 2015 |
Ausgabenummer | 2 |
Seiten (von - bis) | 94-112 |
Anzahl der Seiten | 19 |
ISSN | 2199-6245 |
Publikationsstatus | Erschienen - 2015 |
Extern publiziert | Ja |
Veranstaltung | Austauschseminars Netzwerk Ost-West 2014 - Humboldt Universität Berlin, Berlin, Deutschland Dauer: 01.01.2014 → 31.12.2014 |
- Rechtswissenschaft