Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 – 3 C 19/15
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Anmerkungen zu Gerichtsurteilen › Forschung
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in: Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ), Jahrgang 3 , Nr. 3, 2018, S. 180-182.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Anmerkungen zu Gerichtsurteilen › Forschung
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TY - JOUR
T1 - Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 – 3 C 19/15
AU - Magnus, Dorothea
PY - 2018
Y1 - 2018
N2 - Das BVerwG hat mit seinem Urteil vom März 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Entgegen aller Kritik hat es mit der vorher geltenden Rechtsauffassung gebrochen und sich gegen ein kategorisches Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu Suizidzwecken ausgesprochen. Wie zu erwarten wurde der Vorwurf laut, das BVerwG unterstütze die staatliche Pflicht, bei der Selbsttötung Hilfe zu leisten und gebe dem Suizidenten einen Anspruch auf das nun legal zu erwerbende tödliche Medikament.
AB - Das BVerwG hat mit seinem Urteil vom März 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Entgegen aller Kritik hat es mit der vorher geltenden Rechtsauffassung gebrochen und sich gegen ein kategorisches Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu Suizidzwecken ausgesprochen. Wie zu erwarten wurde der Vorwurf laut, das BVerwG unterstütze die staatliche Pflicht, bei der Selbsttötung Hilfe zu leisten und gebe dem Suizidenten einen Anspruch auf das nun legal zu erwerbende tödliche Medikament.
KW - Rechtswissenschaft
UR - https://kripoz.de/Kategorie/ausgabe-3-2018/
M3 - Anmerkungen zu Gerichtsurteilen
VL - 3
SP - 180
EP - 182
JO - Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)
JF - Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)
SN - 2509-6826
IS - 3
ER -