Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 – 3 C 19/15

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Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 – 3 C 19/15. / Magnus, Dorothea.

In: Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ), Vol. 3 , No. 3, 2018, p. 180-182.

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RIS

TY - JOUR

T1 - Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 – 3 C 19/15

AU - Magnus, Dorothea

PY - 2018

Y1 - 2018

N2 - Das BVerwG hat mit seinem Urteil vom März 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Entgegen aller Kritik hat es mit der vorher geltenden Rechtsauffassung gebrochen und sich gegen ein kategorisches Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu Suizidzwecken ausgesprochen. Wie zu erwarten wurde der Vorwurf laut, das BVerwG unterstütze die staatliche Pflicht, bei der Selbsttötung Hilfe zu leisten und gebe dem Suizidenten einen Anspruch auf das nun legal zu erwerbende tödliche Medikament.

AB - Das BVerwG hat mit seinem Urteil vom März 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Entgegen aller Kritik hat es mit der vorher geltenden Rechtsauffassung gebrochen und sich gegen ein kategorisches Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu Suizidzwecken ausgesprochen. Wie zu erwarten wurde der Vorwurf laut, das BVerwG unterstütze die staatliche Pflicht, bei der Selbsttötung Hilfe zu leisten und gebe dem Suizidenten einen Anspruch auf das nun legal zu erwerbende tödliche Medikament.

KW - Rechtswissenschaft

UR - https://kripoz.de/Kategorie/ausgabe-3-2018/

M3 - Anmerkungen zu Gerichtsurteilen

VL - 3

SP - 180

EP - 182

JO - Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)

JF - Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)

SN - 2509-6826

IS - 3

ER -