§ 15 Verbundene Unternehmen

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Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ AKTG § 16), abhängige und herrschende Unternehmen (§ AKTG § 17), Konzernunternehmen (§ AKTG § 18), wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ AKTG § 19) oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ AKTG § 291, AKTG § 292) sind.
OriginalspracheDeutsch
Titelbeck-online Großkommentar : AktG
HerausgeberEberhard Stilz, Rüdiger Veil
ErscheinungsortMünchen
VerlagC.H. Beck Verlag
Erscheinungsdatum01.10.2024
SeitenRn. 0-100
PublikationsstatusErschienen - 01.10.2024

Bibliographische Notiz

BeckOGK/Schall, 1.10.2024, AktG § 15 Rn. 0-100

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