Zur Schließung der „Verlässlichkeitslücke“ beim Corporate Governance Reporting

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Das Corporate Governance Reporting (Bericht des Aufsichtsrats, Erklärung zur Unternehmensführung, Entsprechenserklärung zum DCGK und Vergütungsbericht) wird bislang aufgrund einer fehlenden externen Kontrolle durch eine „Verlässlichkeitslücke“ gekennzeichnet. Die Autoren sprechen sich am Beispiel einer börsennotierten AG für eine inhaltliche Pflichtprüfung des gesamten Corporate Governance Reportings durch den Aufsichtsrat, Abschlussprüfer und das Enforcement aus.
Original languageGerman
Article number DB1399169
JournalDer Betrieb
Volume75
Issue number27-28
Pages (from-to)1593-1600
Number of pages8
ISSN0005-9935
Publication statusPublished - 2022

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