Zu den Voraussetzungen einer Musterfeststellungsklage bezüglich Schadensersatzansprüchen von Käufern abgasmanipulierter Diesel-Pkw: ZPO §§263, 264, 606, 610; BGH, Beschl. v. 30.07.2019 – VI ZB 59/18 (OLG Braunschweig), ZIP 2019, 1982 = WM 2019, 1900

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abstract = "Leits{\"a}tze des Gerichts:1. Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO f{\"u}r jedes Feststellungsziel zu erf{\"u}llen.2. Zu den Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung daran zu stellen sind, dass von den Feststellungszielen die Anspr{\"u}che oder Rechtsverh{\"a}ltnisse von mindestens zehn Verbrauchern abh{\"a}ngen.3. Zu der M{\"o}glichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage.",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Axel Halfmeier",
year = "2019",
month = dec,
day = "6",
language = "Deutsch",
volume = "35",
pages = "737--738",
journal = "EWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht",
issn = "0177-9303",
publisher = "RWS Verlag ",
number = "23",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Zu den Voraussetzungen einer Musterfeststellungsklage bezüglich Schadensersatzansprüchen von Käufern abgasmanipulierter Diesel-Pkw

T2 - ZPO §§263, 264, 606, 610; BGH, Beschl. v. 30.07.2019 – VI ZB 59/18 (OLG Braunschweig), ZIP 2019, 1982 = WM 2019, 1900

AU - Halfmeier, Axel

PY - 2019/12/6

Y1 - 2019/12/6

N2 - Leitsätze des Gerichts:1. Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen.2. Zu den Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung daran zu stellen sind, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens zehn Verbrauchern abhängen.3. Zu der Möglichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage.

AB - Leitsätze des Gerichts:1. Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen.2. Zu den Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung daran zu stellen sind, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens zehn Verbrauchern abhängen.3. Zu der Möglichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage.

KW - Rechtswissenschaft

M3 - Anmerkungen zu Gerichtsurteilen

VL - 35

SP - 737

EP - 738

JO - EWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

JF - EWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

SN - 0177-9303

IS - 23

ER -

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