Keine Schutzwirkung des Vertrags über Ersterwerb einer Schuldverschreibung zwischen emittierender Bank und institutionellen Ersterwerbern zu Gunsten der Zweiterwerber („KapMuG-Verfahren Barclays Bank“): BGH, Beschl. v. 19.09.2017 – XI ZB 17/15 (OLG Frankfurt/M.), ZIP 2017, 2253 = NJW 2017, 3777 = NZG 2018, 64 = WM 2017, 2237 +

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Leitsätze des Gerichts:
1. Jedes Feststellungsziel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 KapMuG bildet einen eigenständigen Streitgegenstand des Kapitalanleger-Musterverfahrens.
2. Eine ordnungsgemäße Rechtsbeschwerdebegründung im Kapitalanleger-Musterverfahren verlangt die Angabe von Rechtsbeschwerdegründen für jedes Feststellungsziel, das mit der Rechtsbeschwerde weiter verfolgt werden soll.
3. Einem Vertrag über den Ersterwerb einer Schuldverschreibung zwischen der emittierenden Bank und den institutionellen Ersterwerbern kommt grundsätzlich keine Schutzwirkung zu Gunsten der Zweiterwerber zu.
4. In der Rechtsbeschwerdeinstanz kann das Musterverfahren nicht um neue Feststellungsziele erweitert werden.
5. Das Feststellungsziel, die Fehlerhaftigkeit einer Kapitalmarktinformation „insbesondere durch folgende Aussagen“ festzustellen, ist hinsichtlich der im Folgenden im Feststellungsziel nicht wiedergegebenen Aussagen nicht hinreichend bestimmt.
6. Weder die Musterparteien noch einzelne Beigeladene können Feststellungsziele, die durch den Vorlagebeschluss des LG oder den Erweiterungsbeschluss des OLG Verfahrensgegenstand des Musterverfahrens geworden sind, (teilweise) zurücknehmen. Ein Musterentscheid ergeht nur dann nicht, wenn sämtliche Beteiligte übereinstimmend erklären, dass sie das Verfahren beenden wollen.
Original languageGerman
JournalEWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
Volume34
Issue number3
Pages (from-to)69-70
Number of pages2
ISSN0177-9303
Publication statusPublished - 09.02.2018

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