Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe?

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Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe? / Krüger, Rolf.
Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. ed. / Angelika Henschel; Rolf Krüger; Christof Schmitt; Waldemar Stange. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2009. p. 590-599.

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Krüger, R 2009, Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe? in A Henschel, R Krüger, C Schmitt & W Stange (eds), Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, pp. 590-599. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91396-4_38

APA

Krüger, R. (2009). Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe? In A. Henschel, R. Krüger, C. Schmitt, & W. Stange (Eds.), Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation (pp. 590-599). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91396-4_38

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Krüger R. Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe? In Henschel A, Krüger R, Schmitt C, Stange W, editors, Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2009. p. 590-599 doi: 10.1007/978-3-531-91396-4_38

Bibtex

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RIS

TY - CHAP

T1 - Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe?

AU - Krüger, Rolf

PY - 2009/1/1

Y1 - 2009/1/1

N2 - Wenn im Schnittbereich zwischen Jugendhilfe und Schule neue Aktivitäten entfaltet werden sollen und kein geeigneter freier Träger der Jugendhilfe hierzu bereit ist, wird es notwendig sein, einen neuen Träger zu gründen. Ein ähnliches Problem tritt dann auf, wenn es sinnvoll erscheint, dass sich ein Förderverein an einer Schule konstituiert. Mit der Gründung einen neuen Trägers ist die Frage nach seiner möglichen Rechtsform zu stellen. Im Rahmen dieser Fragestellung kommen hierfür nur die sogenannten Vereine im weiteren Sinne in Betracht. Nur diese können gemeinnützig sein, können öffentlich anerkannt werden und setzen kein Stiftungsvermögen voraus. Betrachtet man ihre rechtliche Struktur systematisch, so ergibt sich folgendes Schaubild:

AB - Wenn im Schnittbereich zwischen Jugendhilfe und Schule neue Aktivitäten entfaltet werden sollen und kein geeigneter freier Träger der Jugendhilfe hierzu bereit ist, wird es notwendig sein, einen neuen Träger zu gründen. Ein ähnliches Problem tritt dann auf, wenn es sinnvoll erscheint, dass sich ein Förderverein an einer Schule konstituiert. Mit der Gründung einen neuen Trägers ist die Frage nach seiner möglichen Rechtsform zu stellen. Im Rahmen dieser Fragestellung kommen hierfür nur die sogenannten Vereine im weiteren Sinne in Betracht. Nur diese können gemeinnützig sein, können öffentlich anerkannt werden und setzen kein Stiftungsvermögen voraus. Betrachtet man ihre rechtliche Struktur systematisch, so ergibt sich folgendes Schaubild:

KW - Sozialwesen

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M3 - Aufsätze in Sammelwerken

SN - 978-3-531-16373-4

SP - 590

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BT - Jugendhilfe und Schule

A2 - Henschel, Angelika

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A2 - Schmitt, Christof

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PB - VS Verlag für Sozialwissenschaften

CY - Wiesbaden

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