Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe?

Publikation: Beiträge in SammelwerkenAufsätze in SammelwerkenForschung

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Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe? / Krüger, Rolf.

Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. Hrsg. / Angelika Henschel; Rolf Krüger; Christof Schmitt; Waldemar Stange. Wiesbaden : VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2009. S. 590-599.

Publikation: Beiträge in SammelwerkenAufsätze in SammelwerkenForschung

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Krüger, R 2009, Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe? in A Henschel, R Krüger, C Schmitt & W Stange (Hrsg.), Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, S. 590-599. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91396-4_38

APA

Krüger, R. (2009). Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe? in A. Henschel, R. Krüger, C. Schmitt, & W. Stange (Hrsg.), Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation (S. 590-599). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91396-4_38

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Krüger R. Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe? in Henschel A, Krüger R, Schmitt C, Stange W, Hrsg., Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2009. S. 590-599 doi: 10.1007/978-3-531-91396-4_38

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RIS

TY - CHAP

T1 - Wie gründet man einen eingetragenen Verein als freier Träger der Jugendhilfe?

AU - Krüger, Rolf

PY - 2009/1/1

Y1 - 2009/1/1

N2 - Wenn im Schnittbereich zwischen Jugendhilfe und Schule neue Aktivitäten entfaltet werden sollen und kein geeigneter freier Träger der Jugendhilfe hierzu bereit ist, wird es notwendig sein, einen neuen Träger zu gründen. Ein ähnliches Problem tritt dann auf, wenn es sinnvoll erscheint, dass sich ein Förderverein an einer Schule konstituiert. Mit der Gründung einen neuen Trägers ist die Frage nach seiner möglichen Rechtsform zu stellen. Im Rahmen dieser Fragestellung kommen hierfür nur die sogenannten Vereine im weiteren Sinne in Betracht. Nur diese können gemeinnützig sein, können öffentlich anerkannt werden und setzen kein Stiftungsvermögen voraus. Betrachtet man ihre rechtliche Struktur systematisch, so ergibt sich folgendes Schaubild:

AB - Wenn im Schnittbereich zwischen Jugendhilfe und Schule neue Aktivitäten entfaltet werden sollen und kein geeigneter freier Träger der Jugendhilfe hierzu bereit ist, wird es notwendig sein, einen neuen Träger zu gründen. Ein ähnliches Problem tritt dann auf, wenn es sinnvoll erscheint, dass sich ein Förderverein an einer Schule konstituiert. Mit der Gründung einen neuen Trägers ist die Frage nach seiner möglichen Rechtsform zu stellen. Im Rahmen dieser Fragestellung kommen hierfür nur die sogenannten Vereine im weiteren Sinne in Betracht. Nur diese können gemeinnützig sein, können öffentlich anerkannt werden und setzen kein Stiftungsvermögen voraus. Betrachtet man ihre rechtliche Struktur systematisch, so ergibt sich folgendes Schaubild:

KW - Sozialwesen

UR - https://www.mendeley.com/catalogue/3a000ee2-c6bd-3ba8-b285-82ff36b550b9/

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DO - 10.1007/978-3-531-91396-4_38

M3 - Aufsätze in Sammelwerken

SN - 978-3-531-16373-4

SP - 590

EP - 599

BT - Jugendhilfe und Schule

A2 - Henschel, Angelika

A2 - Krüger, Rolf

A2 - Schmitt, Christof

A2 - Stange, Waldemar

PB - VS Verlag für Sozialwissenschaften

CY - Wiesbaden

ER -

DOI