Verfassungsreformen in der Bundesrepublik Deutschland: 1969 – 1994 – 2006
Research output: Contributions to collected editions/works › Contributions to collected editions/anthologies › Research
Standard
Verfassungswandel im Mehrebenensystem. ed. / Christoph Hönnige; Sascha Kneip; Astrid Lorenz. 1. ed. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011. p. 108-129.
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RIS
TY - CHAP
T1 - Verfassungsreformen in der Bundesrepublik Deutschland: 1969 – 1994 – 2006
AU - Grotz, Florian
PY - 2011
Y1 - 2011
N2 - Die Bundesrepublik Deutschland zählt zu jenen westlichen Demokratien, die ihre Verfassung relativ häufig geändert haben (Lorenz 2007: 21 f.). Betrachtet man die zeitliche wie inhaltliche Verteilung der einzelnen Änderungen, fallen deutliche Schwerpunkte auf (Busch 2006: 47 f.). So fanden mehr als zwei Drittel der Grundgesetzänderungen in der 5., 12. und 16. Wahlperiode des Bundestages statt, die zusammen nur etwa ein Sechstel der gesamten Zeitspanne seit Gründung der Republik umfassten. Die in diesen Phasen verabschiedeten Einzeländerungen können zusammen jeweils als Verfassungsreformen verstanden werden, d. h. textliche Änderungen, die nicht nur einzelne Normen, sondern ganze Bereiche einer konstitutionellen Ordnung einbeziehen (Benz 2007: 186). Inhaltlich bezogen sie sich mehrheitlich auf zwei nicht besonders umfangreiche Abschnitte des Grundgesetzes: die „Gesetzgebung des Bundes“ (VII.) und das „Finanzwesen“ (X.) – mithin Passagen, die den wesentlichen Rahmen der föderalen Staatsorganisation festschreiben. Daher könnte man zugespitzt formulieren: Die bisherigen Grundgesetzreformen waren primär Bundesstaatsreformen.
AB - Die Bundesrepublik Deutschland zählt zu jenen westlichen Demokratien, die ihre Verfassung relativ häufig geändert haben (Lorenz 2007: 21 f.). Betrachtet man die zeitliche wie inhaltliche Verteilung der einzelnen Änderungen, fallen deutliche Schwerpunkte auf (Busch 2006: 47 f.). So fanden mehr als zwei Drittel der Grundgesetzänderungen in der 5., 12. und 16. Wahlperiode des Bundestages statt, die zusammen nur etwa ein Sechstel der gesamten Zeitspanne seit Gründung der Republik umfassten. Die in diesen Phasen verabschiedeten Einzeländerungen können zusammen jeweils als Verfassungsreformen verstanden werden, d. h. textliche Änderungen, die nicht nur einzelne Normen, sondern ganze Bereiche einer konstitutionellen Ordnung einbeziehen (Benz 2007: 186). Inhaltlich bezogen sie sich mehrheitlich auf zwei nicht besonders umfangreiche Abschnitte des Grundgesetzes: die „Gesetzgebung des Bundes“ (VII.) und das „Finanzwesen“ (X.) – mithin Passagen, die den wesentlichen Rahmen der föderalen Staatsorganisation festschreiben. Daher könnte man zugespitzt formulieren: Die bisherigen Grundgesetzreformen waren primär Bundesstaatsreformen.
KW - Politikwissenschaft
KW - Deutschland
KW - Verfassung
KW - Wandel
KW - Mehrebenenpolitik
U2 - 10.1007/978-3-531-94046-5_5
DO - 10.1007/978-3-531-94046-5_5
M3 - Aufsätze in Sammelwerken
SN - 978-3-531-15617-0
SP - 108
EP - 129
BT - Verfassungswandel im Mehrebenensystem
A2 - Hönnige, Christoph
A2 - Kneip, Sascha
A2 - Lorenz, Astrid
PB - VS Verlag für Sozialwissenschaften
CY - Wiesbaden
ER -