Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch den Prüfungsausschuss

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Nach der EU-Abschlussprüfungsreform und dem AReG sollen die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch den Prüfungsausschuss von Unternehmen des öffentlichen Interesses (PIEs) wesentlich gestärkt werden. Dabei stehen für den Prüfungsausschuss folgende Tätigkeiten im Fokus: Zustimmung von Nichtprüfungsleistungen, Überwachung der neuen Honorargrenzen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen, Erörterung der Unabhängigkeitsrisiken
mit dem Abschlussprüfer sowie Würdigung der Unabhängigkeitserklärung.
Original languageGerman
JournalAudit Committee Quarterly
Issue numberI/2016
Pages (from-to)18-19
Number of pages2
Publication statusPublished - 2016