Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch den Prüfungsausschuss

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Nach der EU-Abschlussprüfungsreform und dem AReG sollen die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch den Prüfungsausschuss von Unternehmen des öffentlichen Interesses (PIEs) wesentlich gestärkt werden. Dabei stehen für den Prüfungsausschuss folgende Tätigkeiten im Fokus: Zustimmung von Nichtprüfungsleistungen, Überwachung der neuen Honorargrenzen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen, Erörterung der Unabhängigkeitsrisiken
mit dem Abschlussprüfer sowie Würdigung der Unabhängigkeitserklärung.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftAudit Committee Quarterly
AusgabenummerI/2016
Seiten (von - bis)18-19
Anzahl der Seiten2
PublikationsstatusErschienen - 2016