Tragen Unabhängigkeit und Expertise im Prüfungsausschuss bei börsennotierten Aktiengesellschaften zu erhöhten Nachhaltigkeitsaktivitäten bei? Eine kritische Würdigung vor dem Hintergrund bestehender Normen und empirischer Befunde

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Das Tätigkeitsprofil von Prüfungsausschüssen wird in jüngerer Zeit durch regulatorische Anforderungen bei Unternehmen des öffentlichen Interesses stetig verbreitet. Vor dem Hintergrund der EU-Nachhaltigkeitsregulierungen (primär der Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD, Taxonomie-Verordnung und Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) trifft dies insbesondere für die Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der damit zusammenhängenden internen Corporate Governance-Systeme und des externen Nachhaltigkeitsprüfers zu. Die Unabhängigkeit und Expertise als zentrale Anforderungsprofile von Mitgliedern des Prüfungsausschusses sollen dabei eine angemessene Qualität der Corporate Governance sicherstellen. Der vorliegende Beitrag zeigt die normativen Rahmenbedingungen zur Unabhängigkeit und Expertise des Prüfungsausschusses und bisherigen empirischen Befunde zum Einfluss dieser Besetzungsmerkmale auf die unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung, -berichterstattung und -prüfung auf. Eine regulatorische Aufwertung von Unabhängigkeit und Nachhaltigkeitsexpertise im Prüfungsausschuss wird bei börsennotierten Aktiengesellschaften empfohlen, um eine angemessene Qualität der Nachhaltigkeitsüberwachung zu gewährleisten.
Original languageGerman
JournalKoR : internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
ISSN1617-8084
Publication statusAccepted/In press - 2025