Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten: Mögliche Implikationen für die handelsrechtliche Umsetzung der „EU-CSR-Richtlinie“ bei der nichtfinanziellen Erklärung vor dem Hintergrund internationaler Forschungsergebnisse

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Durch die Richtlinie 2014/95/EU (sog. EU-CSR-Richtlinie) müssen bestimmte Unternehmen ab dem 01.01.2017 eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, die in den (Konzern-)Lagebericht, einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht oder Integrated Report eingegliedert werden kann. Neben diesem Ausweiswahlrecht besteht ebenfalls die Möglichkeit, die formelle Prüfung um eine materielle Beurteilung der CSR-spezifischen Informationen durch eine unabhängige Instanz zu erweitern. Wenngleich die nationale Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie noch aussteht, hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in ihrem Konzeptpapier für eine Weiterleitung der Mitgliedstaatenwahlrechte an die Unternehmen ausgesprochen. Da die (freiwillige) Offenlegung von geprüften Nachhaltigkeitsberichten aus internationaler Sicht in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist es wenig verwunderlich, dass sich die empirische CSR-Forschung aus internationaler Sicht diesem Thema angenommen hat. Erstmals für das deutschsprachige Schrifttum werden im Folgenden zentrale Ergebnisse empirischer Studien zu Ursache-Wirkungs-Beziehungen bei der (freiwilligen) Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorgestellt, welche wertvolle Impulse für die künftige Regulierung der nichtfinanziellen Erklärung im deutschen Handelsrecht geben.
Original languageGerman
Article numberDK1169008
JournalDer Konzern : Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen
Volume14
Issue number1
Pages (from-to)13-19
Number of pages7
ISSN1611-2296
Publication statusPublished - 2016