Nationale Gerichte und die Durchsetzung des EU-Rechts
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In: EUROPARECHT, Vol. 55, No. 6, 01.01.2020, p. 569-605.
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RIS
TY - JOUR
T1 - Nationale Gerichte und die Durchsetzung des EU-Rechts
AU - Terhechte, Jörg Philipp
PY - 2020/1/1
Y1 - 2020/1/1
N2 - Im europäischen Rechtsprechungsverbund garantieren die nationalen Gerichte zusammen mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die direkte und vorrangige Anwendung des EU-Rechts. Damit dieser Verbund im Lichte der rechtsstaatlichen Werte der EU (Art. 2 EUV) dauerhaft funktionieren kann, kommt es in besonderer Weise darauf an, dass das Recht in der EU durch unabhängige und unparteiische mitgliedstaatliche Gerichte gesichert wird, die sich gegenseitig (d.h. insbesondere „grenzüberschreitend“) vertrauen. Zudem verlangt ein gelebter Rechtsprechungsverbund, dass die effektive gerichtliche Durchsetzung der unionsseitig vermittelten Rechte und Pflichten des Einzelnen sichergestellt wird, wobei dem Vorlageverfahren gem. Art. 267 AEUV eine besondere Bedeutung zukommt. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf diese essentiellen „Gelingensbedingungen“ des europäischen Rechtsprechungsverbunds und zeigt zugleich die Grenzen auf, die insbesondere das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und ihm z.T. folgend die Fachgerichtsbarkeit in Deutschland gezogen haben, damit der europäische Rechtsprechungsverbund nicht zu einer Aushöhlung der rechtsstaatlichen Garantien des Grundgesetzes führt. Im Lichte der gegenwärtigen Rechtsstaatlichkeitskrise in einigen Mitgliedstaaten der EU hat das deutsche Justizsystem ohne Zweifel eine besondere Vorbildfunktion, die eine Auseinandersetzung mit auch hierzulande zu verzeichnenden Problemlagen umso drängender erscheinen lässt.
AB - Im europäischen Rechtsprechungsverbund garantieren die nationalen Gerichte zusammen mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die direkte und vorrangige Anwendung des EU-Rechts. Damit dieser Verbund im Lichte der rechtsstaatlichen Werte der EU (Art. 2 EUV) dauerhaft funktionieren kann, kommt es in besonderer Weise darauf an, dass das Recht in der EU durch unabhängige und unparteiische mitgliedstaatliche Gerichte gesichert wird, die sich gegenseitig (d.h. insbesondere „grenzüberschreitend“) vertrauen. Zudem verlangt ein gelebter Rechtsprechungsverbund, dass die effektive gerichtliche Durchsetzung der unionsseitig vermittelten Rechte und Pflichten des Einzelnen sichergestellt wird, wobei dem Vorlageverfahren gem. Art. 267 AEUV eine besondere Bedeutung zukommt. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf diese essentiellen „Gelingensbedingungen“ des europäischen Rechtsprechungsverbunds und zeigt zugleich die Grenzen auf, die insbesondere das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und ihm z.T. folgend die Fachgerichtsbarkeit in Deutschland gezogen haben, damit der europäische Rechtsprechungsverbund nicht zu einer Aushöhlung der rechtsstaatlichen Garantien des Grundgesetzes führt. Im Lichte der gegenwärtigen Rechtsstaatlichkeitskrise in einigen Mitgliedstaaten der EU hat das deutsche Justizsystem ohne Zweifel eine besondere Vorbildfunktion, die eine Auseinandersetzung mit auch hierzulande zu verzeichnenden Problemlagen umso drängender erscheinen lässt.
KW - Rechtswissenschaft
KW - Europarecht
KW - Europarechtswissenschaft
UR - https://www.mendeley.com/catalogue/d462d9db-bc4d-3914-83a9-1c79fd4beee8/
U2 - 10.5771/0531-2485-2020-6-569
DO - 10.5771/0531-2485-2020-6-569
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 55
SP - 569
EP - 605
JO - EUROPARECHT
JF - EUROPARECHT
SN - 0531-2485
IS - 6
ER -