Nationale Gerichte und die Durchsetzung des EU-Rechts

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeLehre

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Nationale Gerichte und die Durchsetzung des EU-Rechts. / Terhechte, Jörg Philipp.
in: EUROPARECHT, Jahrgang 55, Nr. 6, 01.01.2020, S. 569-605.

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Terhechte JP. Nationale Gerichte und die Durchsetzung des EU-Rechts. EUROPARECHT. 2020 Jan 1;55(6):569-605. doi: 10.5771/0531-2485-2020-6-569

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title = "Nationale Gerichte und die Durchsetzung des EU-Rechts",
abstract = "Im europ{\"a}ischen Rechtsprechungsverbund garantieren die nationalen Gerichte zusammen mit dem Gerichtshof der Europ{\"a}ischen Union (EuGH) die direkte und vorrangige Anwendung des EU-Rechts. Damit dieser Verbund im Lichte der rechtsstaatlichen Werte der EU (Art. 2 EUV) dauerhaft funktionieren kann, kommt es in besonderer Weise darauf an, dass das Recht in der EU durch unabh{\"a}ngige und unparteiische mitgliedstaatliche Gerichte gesichert wird, die sich gegenseitig (d.h. insbesondere „grenz{\"u}berschreitend“) vertrauen. Zudem verlangt ein gelebter Rechtsprechungsverbund, dass die effektive gerichtliche Durchsetzung der unionsseitig vermittelten Rechte und Pflichten des Einzelnen sichergestellt wird, wobei dem Vorlageverfahren gem. Art. 267 AEUV eine besondere Bedeutung zukommt. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf diese essentiellen „Gelingensbedingungen“ des europ{\"a}ischen Rechtsprechungsverbunds und zeigt zugleich die Grenzen auf, die insbesondere das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und ihm z.T. folgend die Fachgerichtsbarkeit in Deutschland gezogen haben, damit der europ{\"a}ische Rechtsprechungsverbund nicht zu einer Aush{\"o}hlung der rechtsstaatlichen Garantien des Grundgesetzes f{\"u}hrt. Im Lichte der gegenw{\"a}rtigen Rechtsstaatlichkeitskrise in einigen Mitgliedstaaten der EU hat das deutsche Justizsystem ohne Zweifel eine besondere Vorbildfunktion, die eine Auseinandersetzung mit auch hierzulande zu verzeichnenden Problemlagen umso dr{\"a}ngender erscheinen l{\"a}sst. ",
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RIS

TY - JOUR

T1 - Nationale Gerichte und die Durchsetzung des EU-Rechts

AU - Terhechte, Jörg Philipp

PY - 2020/1/1

Y1 - 2020/1/1

N2 - Im europäischen Rechtsprechungsverbund garantieren die nationalen Gerichte zusammen mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die direkte und vorrangige Anwendung des EU-Rechts. Damit dieser Verbund im Lichte der rechtsstaatlichen Werte der EU (Art. 2 EUV) dauerhaft funktionieren kann, kommt es in besonderer Weise darauf an, dass das Recht in der EU durch unabhängige und unparteiische mitgliedstaatliche Gerichte gesichert wird, die sich gegenseitig (d.h. insbesondere „grenzüberschreitend“) vertrauen. Zudem verlangt ein gelebter Rechtsprechungsverbund, dass die effektive gerichtliche Durchsetzung der unionsseitig vermittelten Rechte und Pflichten des Einzelnen sichergestellt wird, wobei dem Vorlageverfahren gem. Art. 267 AEUV eine besondere Bedeutung zukommt. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf diese essentiellen „Gelingensbedingungen“ des europäischen Rechtsprechungsverbunds und zeigt zugleich die Grenzen auf, die insbesondere das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und ihm z.T. folgend die Fachgerichtsbarkeit in Deutschland gezogen haben, damit der europäische Rechtsprechungsverbund nicht zu einer Aushöhlung der rechtsstaatlichen Garantien des Grundgesetzes führt. Im Lichte der gegenwärtigen Rechtsstaatlichkeitskrise in einigen Mitgliedstaaten der EU hat das deutsche Justizsystem ohne Zweifel eine besondere Vorbildfunktion, die eine Auseinandersetzung mit auch hierzulande zu verzeichnenden Problemlagen umso drängender erscheinen lässt.

AB - Im europäischen Rechtsprechungsverbund garantieren die nationalen Gerichte zusammen mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die direkte und vorrangige Anwendung des EU-Rechts. Damit dieser Verbund im Lichte der rechtsstaatlichen Werte der EU (Art. 2 EUV) dauerhaft funktionieren kann, kommt es in besonderer Weise darauf an, dass das Recht in der EU durch unabhängige und unparteiische mitgliedstaatliche Gerichte gesichert wird, die sich gegenseitig (d.h. insbesondere „grenzüberschreitend“) vertrauen. Zudem verlangt ein gelebter Rechtsprechungsverbund, dass die effektive gerichtliche Durchsetzung der unionsseitig vermittelten Rechte und Pflichten des Einzelnen sichergestellt wird, wobei dem Vorlageverfahren gem. Art. 267 AEUV eine besondere Bedeutung zukommt. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf diese essentiellen „Gelingensbedingungen“ des europäischen Rechtsprechungsverbunds und zeigt zugleich die Grenzen auf, die insbesondere das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und ihm z.T. folgend die Fachgerichtsbarkeit in Deutschland gezogen haben, damit der europäische Rechtsprechungsverbund nicht zu einer Aushöhlung der rechtsstaatlichen Garantien des Grundgesetzes führt. Im Lichte der gegenwärtigen Rechtsstaatlichkeitskrise in einigen Mitgliedstaaten der EU hat das deutsche Justizsystem ohne Zweifel eine besondere Vorbildfunktion, die eine Auseinandersetzung mit auch hierzulande zu verzeichnenden Problemlagen umso drängender erscheinen lässt.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Europarecht

KW - Europarechtswissenschaft

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U2 - 10.5771/0531-2485-2020-6-569

DO - 10.5771/0531-2485-2020-6-569

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 55

SP - 569

EP - 605

JO - EUROPARECHT

JF - EUROPARECHT

SN - 0531-2485

IS - 6

ER -

DOI