Meeresnaturschutz und Raumordnung: Kriterien für die Ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee

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Meeresnaturschutz und Raumordnung: Kriterien für die Ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee. / Wende, von Wolfgang; Herberg, Alfred; Köppel, Johann et al.
In: Naturschutz und Landschaftsplanung, Vol. 39, No. 3, 03.2007, p. 79-85.

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title = "Meeresnaturschutz und Raumordnung: Kriterien f{\"u}r die Ausschlie{\ss}liche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee",
abstract = "Auf Grundlage des § 18a Raumordnungsgesetz (ROG) wird derzeit ein Konzept zur r{\"a}umlichen Ordnung der Ausschlie{\ss}lichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee erarbeitet. Dabei sind auch die Belange des Meeresnaturschutzes aufzubereiten und zu ber{\"u}cksichtigen. Hierzu kann der Bund Grunds{\"a}tze der Raumordnung entwickeln und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Meeresumwelt einrichten. Diese k{\"o}nnen als Erg{\"a}nzung und Erweiterung der gesch{\"u}tzten Meeresfl{\"a}chen dienen, die der Bund nach Ma{\ss}gabe von § 38 BNatSchG als Vogelschutz- und FFH-Gebiete in der AWZ festgelegt hat. Im Hinblick auf naturschutzfachliche Anforderungen definieren spezifische meeres{\"o}kologische Kriterien den Grad der Schutzw{\"u}rdigkeit, z. B. von Bereichen mit besonderer Bedeutung f{\"u}r das Benthos oder f{\"u}r den Vogelzug. Der vorliegende Beitrag stellt auszugsweise diese naturschutzfachlichen Kriterien vor und erl{\"a}utert deren Einordnung in die oben angespro-chenen rechtlichen Raumordnungskategorien. Mithilfe der hier vorgestellten Fachkriterien ist im Rahmen der Raumordnung sicherzustellen, dass die naturr{\"a}umliche Gliederung der Meeresgebiete beachtet, unber{\"u}hrte und ungest{\"o}rte Lebensr{\"a}ume gesichert und die Aufzucht-, Rast- und R{\"u}ckzugsgebiete schutzw{\"u}rdiger Arten vonst{\"o}renden Nutzungen freigehalten werden. Die AWZ soll insgesamt als Naturraum in der typischen, nat{\"u}rlichen Auspr{\"a}gung der Teilnaturr{\"a}ume sowie in seinen Austauschbeziehungen und Wechselwirkungen gesch{\"u}tzt und entwickelt werden.",
keywords = "Umweltplanung, Landschaftsentwicklung",
author = "Wende, {von Wolfgang} and Alfred Herberg and Johann K{\"o}ppel and R{\"u}diger Nebelsieck and Karsten Runge and Rainer Wolf",
year = "2007",
month = mar,
language = "Deutsch",
volume = "39",
pages = "79--85",
journal = "Naturschutz und Landschaftsplanung",
issn = "0940-6808",
publisher = "Ulmer Verlag",
number = "3",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Meeresnaturschutz und Raumordnung

T2 - Kriterien für die Ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee

AU - Wende, von Wolfgang

AU - Herberg, Alfred

AU - Köppel, Johann

AU - Nebelsieck, Rüdiger

AU - Runge, Karsten

AU - Wolf, Rainer

PY - 2007/3

Y1 - 2007/3

N2 - Auf Grundlage des § 18a Raumordnungsgesetz (ROG) wird derzeit ein Konzept zur räumlichen Ordnung der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee erarbeitet. Dabei sind auch die Belange des Meeresnaturschutzes aufzubereiten und zu berücksichtigen. Hierzu kann der Bund Grundsätze der Raumordnung entwickeln und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Meeresumwelt einrichten. Diese können als Ergänzung und Erweiterung der geschützten Meeresflächen dienen, die der Bund nach Maßgabe von § 38 BNatSchG als Vogelschutz- und FFH-Gebiete in der AWZ festgelegt hat. Im Hinblick auf naturschutzfachliche Anforderungen definieren spezifische meeresökologische Kriterien den Grad der Schutzwürdigkeit, z. B. von Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Benthos oder für den Vogelzug. Der vorliegende Beitrag stellt auszugsweise diese naturschutzfachlichen Kriterien vor und erläutert deren Einordnung in die oben angespro-chenen rechtlichen Raumordnungskategorien. Mithilfe der hier vorgestellten Fachkriterien ist im Rahmen der Raumordnung sicherzustellen, dass die naturräumliche Gliederung der Meeresgebiete beachtet, unberührte und ungestörte Lebensräume gesichert und die Aufzucht-, Rast- und Rückzugsgebiete schutzwürdiger Arten vonstörenden Nutzungen freigehalten werden. Die AWZ soll insgesamt als Naturraum in der typischen, natürlichen Ausprägung der Teilnaturräume sowie in seinen Austauschbeziehungen und Wechselwirkungen geschützt und entwickelt werden.

AB - Auf Grundlage des § 18a Raumordnungsgesetz (ROG) wird derzeit ein Konzept zur räumlichen Ordnung der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee erarbeitet. Dabei sind auch die Belange des Meeresnaturschutzes aufzubereiten und zu berücksichtigen. Hierzu kann der Bund Grundsätze der Raumordnung entwickeln und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Meeresumwelt einrichten. Diese können als Ergänzung und Erweiterung der geschützten Meeresflächen dienen, die der Bund nach Maßgabe von § 38 BNatSchG als Vogelschutz- und FFH-Gebiete in der AWZ festgelegt hat. Im Hinblick auf naturschutzfachliche Anforderungen definieren spezifische meeresökologische Kriterien den Grad der Schutzwürdigkeit, z. B. von Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Benthos oder für den Vogelzug. Der vorliegende Beitrag stellt auszugsweise diese naturschutzfachlichen Kriterien vor und erläutert deren Einordnung in die oben angespro-chenen rechtlichen Raumordnungskategorien. Mithilfe der hier vorgestellten Fachkriterien ist im Rahmen der Raumordnung sicherzustellen, dass die naturräumliche Gliederung der Meeresgebiete beachtet, unberührte und ungestörte Lebensräume gesichert und die Aufzucht-, Rast- und Rückzugsgebiete schutzwürdiger Arten vonstörenden Nutzungen freigehalten werden. Die AWZ soll insgesamt als Naturraum in der typischen, natürlichen Ausprägung der Teilnaturräume sowie in seinen Austauschbeziehungen und Wechselwirkungen geschützt und entwickelt werden.

KW - Umweltplanung, Landschaftsentwicklung

UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=33947187631&partnerID=8YFLogxK

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 39

SP - 79

EP - 85

JO - Naturschutz und Landschaftsplanung

JF - Naturschutz und Landschaftsplanung

SN - 0940-6808

IS - 3

ER -

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