Meeresnaturschutz und Raumordnung: Kriterien für die Ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee

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Authors

  • von Wolfgang Wende
  • Alfred Herberg
  • Johann Köppel
  • Rüdiger Nebelsieck
  • Karsten Runge
  • Rainer Wolf
Auf Grundlage des § 18a Raumordnungsgesetz (ROG) wird derzeit ein Konzept zur räumlichen Ordnung der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee erarbeitet. Dabei sind auch die Belange des Meeresnaturschutzes aufzubereiten und zu berücksichtigen. Hierzu kann der Bund Grundsätze der Raumordnung entwickeln und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Meeresumwelt einrichten. Diese können als Ergänzung und Erweiterung der geschützten Meeresflächen dienen, die der Bund nach Maßgabe von § 38 BNatSchG als Vogelschutz- und FFH-Gebiete in der AWZ festgelegt hat. Im Hinblick auf naturschutzfachliche Anforderungen definieren spezifische meeresökologische Kriterien den Grad der Schutzwürdigkeit, z. B. von Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Benthos oder für den Vogelzug. Der vorliegende Beitrag stellt auszugsweise diese naturschutzfachlichen Kriterien vor und erläutert deren Einordnung in die oben angespro-chenen rechtlichen Raumordnungskategorien. Mithilfe der hier vorgestellten Fachkriterien ist im Rahmen der Raumordnung sicherzustellen, dass die naturräumliche Gliederung der Meeresgebiete beachtet, unberührte und ungestörte Lebensräume gesichert und die Aufzucht-, Rast- und Rückzugsgebiete schutzwürdiger Arten vonstörenden Nutzungen freigehalten werden. Die AWZ soll insgesamt als Naturraum in der typischen, natürlichen Ausprägung der Teilnaturräume sowie in seinen Austauschbeziehungen und Wechselwirkungen geschützt und entwickelt werden.
Translated title of the contributionMarine nature conservation and regional planning - Criteria for the German exclusive economic zone in the North Sea and Baltic Sea
Original languageGerman
JournalNaturschutz und Landschaftsplanung
Volume39
Issue number3
Pages (from-to)79-85
Number of pages7
ISSN0940-6808
Publication statusPublished - 03.2007