Informationspflichten Privater nach dem neuen Umweltinformationsgesetz am Beispiel der Exportkreditversicherung

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title = "Informationspflichten Privater nach dem neuen Umweltinformationsgesetz am Beispiel der Exportkreditversicherung",
abstract = "Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten f{\"u}r Unternehmen, die umweltbezogene {\"o}ffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 ge{\"a}nderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg {\"u}ber die Aufsichtsbeh{\"o}rde, zur Erteilung von Informationen {\"u}ber die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden k{\"o}nnen. B{\"u}rger und Umweltverb{\"a}nde, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.",
keywords = "Wirtschaftsrecht, Deutschland / Umweltinformationsgesetz , Exportkreditversicherung , Informationspflicht ",
author = "Thomas Schomerus and Sabine Clausen",
year = "2005",
language = "Deutsch",
volume = "16",
pages = "575--581",
journal = "ZUR - Zeitschrift f{\"u}r Umweltrecht",
issn = "0943-383X",
publisher = "Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG",
number = "12",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Informationspflichten Privater nach dem neuen Umweltinformationsgesetz am Beispiel der Exportkreditversicherung

AU - Schomerus, Thomas

AU - Clausen, Sabine

PY - 2005

Y1 - 2005

N2 - Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.

AB - Aus dem neuen Umweltinformationsgesetz ergeben sich erweiterte Informationspflichten für Unternehmen, die umweltbezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mit dessen Inkrafttreten am 14.2.2005 in Umsetzung der 2003 geänderten EU-Umweltinformationsrichtlinie sind nunmehr die in § 2 Abs. 2 nr. 2 UIG bestimmten Privaten unmittelbar, ohne Umweg über die Aufsichtsbehörde, zur Erteilung von Informationen über die Umwelt verpflichtet. Unternehmen werden mit der Frage konfrontiert werden, ob sie unter das neue Recht fallen, wie weit ggf. ihre Informationspflichten gehen und wie sie sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Informationsforderungen wenden können. Bürger und Umweltverbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, werden private Unternehmen als neuartige Informationsquelle entdecken. Das hierdurch in Zukunft eine Vielzahl von Rechtsfragen aufgeworfen wird und auch Streitverfahren zu erwarten sind, liegt auf der Hand.

KW - Wirtschaftsrecht

KW - Deutschland / Umweltinformationsgesetz

KW - Exportkreditversicherung

KW - Informationspflicht

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 16

SP - 575

EP - 581

JO - ZUR - Zeitschrift für Umweltrecht

JF - ZUR - Zeitschrift für Umweltrecht

SN - 0943-383X

IS - 12

ER -