Grundsätze ordnungsmäßigen Corporate Governance Reportings

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Grundsätze ordnungsmäßigen Corporate Governance Reportings. / Weber, Stefan ; Velte, Patrick.
In: Der Betrieb, Vol. 65, No. 33, DB0483633, 2012, p. 1824-1829.

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title = "Grunds{\"a}tze ordnungsm{\"a}{\ss}igen Corporate Governance Reportings",
abstract = "Seit dem BilMoG sind prim{\"a}r b{\"o}rsennotierte Aktiengesellschaften zur Erstellung einer Erkl{\"a}rung zur Unternehmensf{\"u}hrung (Corporate Governance Statement) nach § 289a HGB verpflichtet. Die Mindestinhalte hat der nationale Gesetzgeber in § 289a Abs. 2 Nr. 1–3 HGB rudiment{\"a}r benannt, welche jedoch nur einen Bruchteil der Corporate Governance-spezifischen Angaben umfassen. Der vorliegende Beitrag zielt daher in Anlehnung an die Finanzberichterstattung (Financial Accounting) und wertorientierte Berichterstattung (Value Reporting) auf die Ableitung von Grunds{\"a}tzen ordnungsm{\"a}{\ss}igen Corporate Governance Reportings ab, um die Unternehmensadressaten m{\"o}glichst umfassend {\"u}ber die interne Corporate Governance zu informieren. Hierbei soll ebenfalls die Diskussion hinsichtlich einer verbesserten Entscheidungsn{\"u}tzlichkeit der Corporate Governance-Angaben angeregt werden, die u. a. mit dem Gr{\"u}nbuch „Europ{\"a}ischer Corporate Governance-Rahmen“ der EU-Kommission vom 5. 4. 2011 in Verbindung steht.",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Stefan Weber and Patrick Velte",
year = "2012",
language = "Deutsch",
volume = "65",
pages = "1824--1829",
journal = "Der Betrieb",
issn = "0005-9935",
publisher = "Handelsblatt Media Group",
number = "33",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Grundsätze ordnungsmäßigen Corporate Governance Reportings

AU - Weber, Stefan

AU - Velte, Patrick

PY - 2012

Y1 - 2012

N2 - Seit dem BilMoG sind primär börsennotierte Aktiengesellschaften zur Erstellung einer Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance Statement) nach § 289a HGB verpflichtet. Die Mindestinhalte hat der nationale Gesetzgeber in § 289a Abs. 2 Nr. 1–3 HGB rudimentär benannt, welche jedoch nur einen Bruchteil der Corporate Governance-spezifischen Angaben umfassen. Der vorliegende Beitrag zielt daher in Anlehnung an die Finanzberichterstattung (Financial Accounting) und wertorientierte Berichterstattung (Value Reporting) auf die Ableitung von Grundsätzen ordnungsmäßigen Corporate Governance Reportings ab, um die Unternehmensadressaten möglichst umfassend über die interne Corporate Governance zu informieren. Hierbei soll ebenfalls die Diskussion hinsichtlich einer verbesserten Entscheidungsnützlichkeit der Corporate Governance-Angaben angeregt werden, die u. a. mit dem Grünbuch „Europäischer Corporate Governance-Rahmen“ der EU-Kommission vom 5. 4. 2011 in Verbindung steht.

AB - Seit dem BilMoG sind primär börsennotierte Aktiengesellschaften zur Erstellung einer Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance Statement) nach § 289a HGB verpflichtet. Die Mindestinhalte hat der nationale Gesetzgeber in § 289a Abs. 2 Nr. 1–3 HGB rudimentär benannt, welche jedoch nur einen Bruchteil der Corporate Governance-spezifischen Angaben umfassen. Der vorliegende Beitrag zielt daher in Anlehnung an die Finanzberichterstattung (Financial Accounting) und wertorientierte Berichterstattung (Value Reporting) auf die Ableitung von Grundsätzen ordnungsmäßigen Corporate Governance Reportings ab, um die Unternehmensadressaten möglichst umfassend über die interne Corporate Governance zu informieren. Hierbei soll ebenfalls die Diskussion hinsichtlich einer verbesserten Entscheidungsnützlichkeit der Corporate Governance-Angaben angeregt werden, die u. a. mit dem Grünbuch „Europäischer Corporate Governance-Rahmen“ der EU-Kommission vom 5. 4. 2011 in Verbindung steht.

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 65

SP - 1824

EP - 1829

JO - Der Betrieb

JF - Der Betrieb

SN - 0005-9935

IS - 33

M1 - DB0483633

ER -