Grundsätze ordnungsmäßigen Corporate Governance Reportings

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Seit dem BilMoG sind primär börsennotierte Aktiengesellschaften zur Erstellung einer Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance Statement) nach § 289a HGB verpflichtet. Die Mindestinhalte hat der nationale Gesetzgeber in § 289a Abs. 2 Nr. 1–3 HGB rudimentär benannt, welche jedoch nur einen Bruchteil der Corporate Governance-spezifischen Angaben umfassen. Der vorliegende Beitrag zielt daher in Anlehnung an die Finanzberichterstattung (Financial Accounting) und wertorientierte Berichterstattung (Value Reporting) auf die Ableitung von Grundsätzen ordnungsmäßigen Corporate Governance Reportings ab, um die Unternehmensadressaten möglichst umfassend über die interne Corporate Governance zu informieren. Hierbei soll ebenfalls die Diskussion hinsichtlich einer verbesserten Entscheidungsnützlichkeit der Corporate Governance-Angaben angeregt werden, die u. a. mit dem Grünbuch „Europäischer Corporate Governance-Rahmen“ der EU-Kommission vom 5. 4. 2011 in Verbindung steht.
Original languageGerman
Article number DB0483633
JournalDer Betrieb
Volume65
Issue number33
Pages (from-to)1824-1829
Number of pages6
ISSN0005-9935
Publication statusPublished - 2012
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