DGUV-Projekt zur Ergebnisqualität des besonderen Heilverfahrens der Gesetzlichen Unfallversicherung: Gegenwärtiger Stand

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Heilverfahren der Gesetzlichen Unfallversicherung

Die Unfallversicherungsträger haben nach §34 SGB (Sozialgesetzbuch) VII alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung gewährleistet ist. Zu diesem Zweck haben sie die Möglichkeit, die vom Leistungserbringer zu erfüllenden Voraussetzungen im Hinblick auf die fachliche Befähigung, die sächliche und personelle Ausstattung sowie die zu übernehmenden Pflichten festzulegen und nach Art und Schwere der Verletzung besondere Heilverfahren einzuleiten.

Mit Einführung des Durchgangsarzt- (D-Arzt-), des Handchirurgen-/Kinderchirurgen-, des H-Arzt- und des Verletzungsartenverfahrens (VAV) haben die Unfallversicherungsträger die gesetzlichen Gestaltungsspielräume ausgenutzt. Darüber hinaus wurden von ihnen Handlungsanleitungen für die Physiotherapie, die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) und weitere stationäre Maßnahmen...
Translated title of the contributionDGUV-project on outcome oriented evaluation of medical care provided within the statutory accident insurance: Current state
Original languageGerman
JournalTrauma und Berufskrankheit
Volume11
Issue numberSUPPL.3
Pages (from-to)397-398
Number of pages2
ISSN1436-6274
DOIs
Publication statusPublished - 2009
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