Beschränkung der Stimmrechtsausübung und Abhängigkeit: Überlegungen zu § 328 AktG

Research output: Journal contributionsJournal articlesResearch

Standard

Beschränkung der Stimmrechtsausübung und Abhängigkeit: Überlegungen zu § 328 AktG. / Schubert, Jens Michael; Ravenstein, Christian.
In: Der Betrieb, Vol. 59, No. 41, DB0175047, 2006, p. 2219-2221.

Research output: Journal contributionsJournal articlesResearch

Harvard

APA

Vancouver

Bibtex

@article{dde0bc08c7894b2e8ecca9573e142dc0,
title = "Beschr{\"a}nkung der Stimmrechtsaus{\"u}bung und Abh{\"a}ngigkeit: {\"U}berlegungen zu § 328 AktG",
abstract = "In der Praxis sind wechselseitige Beteiligungen von Unternehmen h{\"a}ufig anzutreffen. Hierauf reagiert das Aktienrecht mit einer Stimmrechtsbeschr{\"a}nkung (§ 328 AktG). Die Verfasser untersuchen, ob diese zu dem Ergebnis f{\"u}hren kann, dass ein drittes beteiligtes Unternehmen als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, obwohl dessen Beteiligung unter 50% liegt. Da die nichtaus{\"u}bbaren Stimmrechte bei der Ermittlung der Stimmrechtsmehrheit ber{\"u}cksichtigt werden m{\"u}ssen, scheidet eine Abh{\"a}ngigkeit nach § 17 Abs. 2 AktG aus. F{\"u}r eine analoge Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 AktG ist kein Raum. Ein beherrschender Einfluss i. S. des § 17 Abs. 1 AktG scheitert im Regelfall an der fehlenden Best{\"a}ndigkeit.",
keywords = "Wirtschaftsrecht",
author = "Schubert, {Jens Michael} and Christian Ravenstein",
year = "2006",
language = "Deutsch",
volume = "59",
pages = "2219--2221",
journal = "Der Betrieb",
issn = "0005-9935",
publisher = "Handelsblatt Media Group",
number = "41",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Beschränkung der Stimmrechtsausübung und Abhängigkeit

T2 - Überlegungen zu § 328 AktG

AU - Schubert, Jens Michael

AU - Ravenstein, Christian

PY - 2006

Y1 - 2006

N2 - In der Praxis sind wechselseitige Beteiligungen von Unternehmen häufig anzutreffen. Hierauf reagiert das Aktienrecht mit einer Stimmrechtsbeschränkung (§ 328 AktG). Die Verfasser untersuchen, ob diese zu dem Ergebnis führen kann, dass ein drittes beteiligtes Unternehmen als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, obwohl dessen Beteiligung unter 50% liegt. Da die nichtausübbaren Stimmrechte bei der Ermittlung der Stimmrechtsmehrheit berücksichtigt werden müssen, scheidet eine Abhängigkeit nach § 17 Abs. 2 AktG aus. Für eine analoge Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 AktG ist kein Raum. Ein beherrschender Einfluss i. S. des § 17 Abs. 1 AktG scheitert im Regelfall an der fehlenden Beständigkeit.

AB - In der Praxis sind wechselseitige Beteiligungen von Unternehmen häufig anzutreffen. Hierauf reagiert das Aktienrecht mit einer Stimmrechtsbeschränkung (§ 328 AktG). Die Verfasser untersuchen, ob diese zu dem Ergebnis führen kann, dass ein drittes beteiligtes Unternehmen als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, obwohl dessen Beteiligung unter 50% liegt. Da die nichtausübbaren Stimmrechte bei der Ermittlung der Stimmrechtsmehrheit berücksichtigt werden müssen, scheidet eine Abhängigkeit nach § 17 Abs. 2 AktG aus. Für eine analoge Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 AktG ist kein Raum. Ein beherrschender Einfluss i. S. des § 17 Abs. 1 AktG scheitert im Regelfall an der fehlenden Beständigkeit.

KW - Wirtschaftsrecht

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 59

SP - 2219

EP - 2221

JO - Der Betrieb

JF - Der Betrieb

SN - 0005-9935

IS - 41

M1 - DB0175047

ER -

Recently viewed

Researchers

  1. Anike Waszak

Publications

  1. StadtLandschaften: Die neue Hybridität von Stadt und Land
  2. Arbeits- und Sozialrecht aktuell
  3. Lernen aus Fehlern anhand eines fallbasierten Curriculums im medizinischen Querschnittsbereich Gesundheitssysteme/Gesundheitsökonomie und öffentliche Gesundheitspflege
  4. Analysen zur Äquivalenz der Kompetenzmessung in Mathematik im Nationalen Bildungspanel und im Ländervergleich
  5. Empirische Arbeit: Belastungserleben im Praxissemester
  6. Sportwissenschaftlicher Nachwuchs 2000
  7. Inklusion als Thema der politischen Bildung
  8. Beschäftigungstrends 2005 Niedersachsen
  9. Wertfindung von Gebäuden aus Mauerwerk nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  10. Innovationsverbund Nachhaltige Smartphones
  11. Rüdiger Lautmann: Soziologie der Sexualität. Erotischer Körper, intimes Handeln und Sexualkultur.
  12. Ein nachhaltiges Schul-Audit - Ausgangspunkt und Ziel für einen nachhaltigen Lernprozess
  13. Mündliches Beschreiben von Bildern im Kontext des Kunstunterrichts zwischen schulsprachlichen Erwartungen und fachlichen Anforderungen
  14. Gottes Macht und die Mächte des Politischen
  15. Zum Demokratiedefizit in der Sozialen Arbeit mit ehemals rechtsorganisierten Rechtsextremen
  16. Familie und Paarbeziehung
  17. Einleitung in die Sportdidaktik
  18. Strukturelle Kopplungen im Bildungssystem
  19. Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts
  20. Psychological treatment of generalized anxiety disorder
  21. Bodenentwicklungen und Bodenbelastungen der Mäanderschleife Wehninger Werder an der niedersächsischen Mittelelbe
  22. Die Regierungssysteme der mittel- und osteuropäischen EU-Staaten als Gegenstand der Vergleichenden Demokratieforschung
  23. Medienpsychologie
  24. Ikonen der Kriegs und Krisenfotografie
  25. Lernprozesse in der Berufsausbildung Nachhaltigkeitsorientiert gestalten
  26. Environmental chemistry of organosiloxanes
  27. Sportspiele vermitteln
  28. Religionskritik und der Streit um den biblischen Monotheismus
  29. Politische Bildung meets Politische Theorie - eine Conclusio
  30. Vertrag über die Europäische Union (EUV) : Artikel 22 [Initiativrecht]
  31. Organisationstheorien von Agamben bis Žižek
  32. Quasiexperimentelle Untersuchung am Hamburger Flughafen zum Komfort in der Flugzeugkabine
  33. § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
  34. Skål, Admiral von Schneider!
  35. Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Einfuhrregelung