Die Xenotransplantation, insbesondere von Organen tierischen Ursprungs auf den Menschen, ist eine Hoffnung für viele Patienten, deren Leben gefährdet oder deren Lebensqualität stark eingeschränkt ist. Diese biomedizinische Therapie geht jedoch mit einem unbestimmbaren Risiko einher, das nicht nur auf den Empfänger des Xenotransplantats, sondern - und dies ist ein Novum in der Biomedizin - auch auf Dritte übergehen kann. Es könnten z. B. durch Mutation, Transformation oder Rekombination neue xenogene Erreger entstehen, aus denen sich (xeno-) zoonotische Krankheiten mit epidemischen, oder sogar pandemischen Auswirkungen entwickeln. Diese Arbeit befasst sich mit diesem unbekannten Infektionsrisiko sowie mit seiner Prävention durch die Beschränkung der Grundrechte der betroffenen Personen, insbesondere der Zulässigkeit der Begrenzung des Grundrechts der Selbstbestimmung. Untersucht werden das deutsche, das spanische und - soweit anwendbar - auch das EU-Rechtssystem.