Von Daseinsfürsorge zu Public Value: Für einen neuen Gesellschaftsvertrag Mediale Umwelt
Publikation: Beiträge in Sammelwerken › Aufsätze in Sammelwerken › Forschung › begutachtet
Standard
Überwiegend Neuland: Positionsbestimmungen der Wissenschaft zur Gestaltung der Informationsgesellschaft. Hrsg. / Dieter Klumpp; Klaus Lenk; Günter Koch. Berlin: edition sigma, 2014. S. 77-108.
Publikation: Beiträge in Sammelwerken › Aufsätze in Sammelwerken › Forschung › begutachtet
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RIS
TY - CHAP
T1 - Von Daseinsfürsorge zu Public Value
T2 - Für einen neuen Gesellschaftsvertrag Mediale Umwelt
AU - Graßmuck, Volker
PY - 2014/6/13
Y1 - 2014/6/13
N2 - Seit Mitte der 1990er begibt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ins Internet und damit auf Neuland. Das führt zu Friktionen, zunächst mit den seit Mitte der 1980er zugelassenen privaten Rundfunkanbietern und der Presse, die sich durch ihn als öffentlich fianziertem Wettbewerber um den neuen Online-Markt betrogen sehen. Dann auch mit den Ureinwohnern des Neulands. Als 'natürliche Personen' empörten sie sich über die Einführung einer Rundfunkabgabe auf PCs und die – vereitelte – rundfunkrechtliche Einführung einer Internet-Filterung im Namen des Jugendmedienschutzes. Unter den privatwirtschaftlichen 'juristischen Personen' waren es zuerst die Internet-Zugangs-Provider, die über digitalisiertes Kabel oder DSL im 'Triple Play' Rundfunk-Plattformen anboten und für diese 'Managed Services' Bandbreiten reservieren. Mit dem Eintritt der digitalen Revolution in ihre audiovisuelle Phase nach der Jahrtausendwende1 kommen sogenannte Over-The-Top (OTT) Dienste im nun so genannten 'offenen' Internet hinzu, und zehn Jahre ins neue Jahrhundert auch die im Schlepptau des Rundfunks zugewanderten Wohnzimmergerätehersteller, die mit 'hybriden' oder 'connected TVs' den Anschluss ans Internet vollzogen. Kurz, der vernetzte Computer hat die alten, auf Papier und Äther gestützten Massenmedien gründlich aufgemischt – und damit auch die Öffentlichkeit. In Zeiten 'konvergenter Unübersichtlichkeit' (Wolfgang Schulz) gilt es, über all dem Neuen nicht die hart erkämpften Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und die ihr dienende Medienfreiheit aus dem Auge zu verlieren. Das mit den Massenmedien entstandene und inzwischen europäisierte Medienrecht bemüht sich, der digitalen Revolution als 'Neue Medien', 'Teledienste' 'Mediendienste' und aktuell als 'Telemedien' im gewachsenen Rahmen einen Ort zuzuweisen. Medienregulierung, die wie alles Recht doch demokratietheoretisch Ausdruck des Volkeswillens sein soll, findet jedoch weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ausgerechnet die Möglichkeitsbedingungen einer Öffentlichkeit, die Demokratie allein tragen kann, sind ihr blinder Fleck. Die Frage nach einer informationellen Daseinsvorsorge, Grundversorgung oder, wie es heute neudeutsch heißt, Public Value muss vom Internet aus neu gestellt werden.
AB - Seit Mitte der 1990er begibt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ins Internet und damit auf Neuland. Das führt zu Friktionen, zunächst mit den seit Mitte der 1980er zugelassenen privaten Rundfunkanbietern und der Presse, die sich durch ihn als öffentlich fianziertem Wettbewerber um den neuen Online-Markt betrogen sehen. Dann auch mit den Ureinwohnern des Neulands. Als 'natürliche Personen' empörten sie sich über die Einführung einer Rundfunkabgabe auf PCs und die – vereitelte – rundfunkrechtliche Einführung einer Internet-Filterung im Namen des Jugendmedienschutzes. Unter den privatwirtschaftlichen 'juristischen Personen' waren es zuerst die Internet-Zugangs-Provider, die über digitalisiertes Kabel oder DSL im 'Triple Play' Rundfunk-Plattformen anboten und für diese 'Managed Services' Bandbreiten reservieren. Mit dem Eintritt der digitalen Revolution in ihre audiovisuelle Phase nach der Jahrtausendwende1 kommen sogenannte Over-The-Top (OTT) Dienste im nun so genannten 'offenen' Internet hinzu, und zehn Jahre ins neue Jahrhundert auch die im Schlepptau des Rundfunks zugewanderten Wohnzimmergerätehersteller, die mit 'hybriden' oder 'connected TVs' den Anschluss ans Internet vollzogen. Kurz, der vernetzte Computer hat die alten, auf Papier und Äther gestützten Massenmedien gründlich aufgemischt – und damit auch die Öffentlichkeit. In Zeiten 'konvergenter Unübersichtlichkeit' (Wolfgang Schulz) gilt es, über all dem Neuen nicht die hart erkämpften Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und die ihr dienende Medienfreiheit aus dem Auge zu verlieren. Das mit den Massenmedien entstandene und inzwischen europäisierte Medienrecht bemüht sich, der digitalen Revolution als 'Neue Medien', 'Teledienste' 'Mediendienste' und aktuell als 'Telemedien' im gewachsenen Rahmen einen Ort zuzuweisen. Medienregulierung, die wie alles Recht doch demokratietheoretisch Ausdruck des Volkeswillens sein soll, findet jedoch weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ausgerechnet die Möglichkeitsbedingungen einer Öffentlichkeit, die Demokratie allein tragen kann, sind ihr blinder Fleck. Die Frage nach einer informationellen Daseinsvorsorge, Grundversorgung oder, wie es heute neudeutsch heißt, Public Value muss vom Internet aus neu gestellt werden.
KW - Digitale Medien
U2 - 10.5771/9783845269269-78
DO - 10.5771/9783845269269-78
M3 - Aufsätze in Sammelwerken
SN - 978-3-8360-3599-6
SP - 77
EP - 108
BT - Überwiegend Neuland
A2 - Klumpp, Dieter
A2 - Lenk, Klaus
A2 - Koch, Günter
PB - edition sigma
CY - Berlin
ER -