Transatlantische Investitionsgerichtsbarkeit: Ansätze der Gestaltung eines TTIP-Gerichtshofs
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4 S. Berlin: Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH. 2015, Verfassungsblog - On Matters Constitutional. (Verfassungsblog).
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TY - GEN
T1 - Transatlantische Investitionsgerichtsbarkeit
T2 - Ansätze der Gestaltung eines TTIP-Gerichtshofs
AU - Holterhus, Till Patrik
PY - 2015/3/11
Y1 - 2015/3/11
N2 - Die öffentliche Auseinandersetzung in Sachen „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) verzeichnet in den vergangenen Monaten, eine erfreuliche Versachlichung. Gleichzeitig verdichtet sich – insb. auch mit dem Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission (hierzu kritisch Krajewski) – die verfassungsrechtliche Debatte hinsichtlich des in TTIP zu vereinbarenden Investitionsschutzkapitels. Sie unterteilt sich dabei in drei wesentliche Bereiche. Erstens, die unter dem Stichwort „right to regulate“ diskutierte Anpassung der materiellen Investitionsschutzstandards im Sinne der Sicherung souveräner staatlicher Regelungshoheit. Zweitens, das Verhältnis zwischen völkerrechtlichem Investitionsschutz und nationalem Verwaltungs-/Verfassungsrechtsschutz. Drittens, die institutionelle und verfahrensrechtliche Reform der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit.Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und mit ihr der Bundeswirtschaftsminister begegnet der anhaltenden Kritik nun mit dem beachtenswerten Vorschlag eines echten Investitionsschutzgerichtes, einem TTIP-Gerichtshof. Und tatsächlich, ein solcher konsequent umgesetzter Gerichtshof könnte – wie zu zeigen sein wird – die vorgebrachten institutionellen und verfahrensrechtlichen Bedenken (Bereiche zwei und drei der Debatte, siehe oben) aus rechtwissenschaftlicher Perspektive in weiten Teilen entkräften. Ob er politisch tragfähig ist, darf jedoch bezweifelt werden.
AB - Die öffentliche Auseinandersetzung in Sachen „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) verzeichnet in den vergangenen Monaten, eine erfreuliche Versachlichung. Gleichzeitig verdichtet sich – insb. auch mit dem Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission (hierzu kritisch Krajewski) – die verfassungsrechtliche Debatte hinsichtlich des in TTIP zu vereinbarenden Investitionsschutzkapitels. Sie unterteilt sich dabei in drei wesentliche Bereiche. Erstens, die unter dem Stichwort „right to regulate“ diskutierte Anpassung der materiellen Investitionsschutzstandards im Sinne der Sicherung souveräner staatlicher Regelungshoheit. Zweitens, das Verhältnis zwischen völkerrechtlichem Investitionsschutz und nationalem Verwaltungs-/Verfassungsrechtsschutz. Drittens, die institutionelle und verfahrensrechtliche Reform der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit.Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und mit ihr der Bundeswirtschaftsminister begegnet der anhaltenden Kritik nun mit dem beachtenswerten Vorschlag eines echten Investitionsschutzgerichtes, einem TTIP-Gerichtshof. Und tatsächlich, ein solcher konsequent umgesetzter Gerichtshof könnte – wie zu zeigen sein wird – die vorgebrachten institutionellen und verfahrensrechtlichen Bedenken (Bereiche zwei und drei der Debatte, siehe oben) aus rechtwissenschaftlicher Perspektive in weiten Teilen entkräften. Ob er politisch tragfähig ist, darf jedoch bezweifelt werden.
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