Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am 19. April 2023 - Zum Erfordernis und den Möglichkeiten des völkerrechtlichen Waldschutzes im EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen 2023 Ausschuss-Drucksache 20(9)244

Publikation: Denkschriften, Stellungnahmen, AnhörungenStellungnahmen/Anhörungen

Standard

Harvard

APA

Vancouver

Bibtex

@misc{6c4a3df606c14e51ae31ee4601f4afbb,
title = "Schriftliche Stellungnahme zur {\"o}ffentlichen Anh{\"o}rung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am 19. April 2023 - Zum Erfordernis und den M{\"o}glichkeiten des v{\"o}lkerrechtlichen Waldschutzes im EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen 2023 Ausschuss-Drucksache 20(9)244",
abstract = "- Aus Art. 21 Abs. 2 lit. f EUV sind die EU und ihre Mitgliedstaaten rechtlichverpflichtet in der Au{\ss}enhandelspolitik auch auf den internationalen Waldschutz hinzuwirken.- Eine effektives Waldschutzinstrument lie{\ss}e sich – auch unter der Pr{\"a}misse, dass die bisher ausgehandelten Vertragsteile nicht ge{\"a}ndert werden sollen – noch in das EU-MERCSOUR- Assoziierungsabkommen implementieren; entweder im Wege der v{\"o}lkerrechtlichen Vertragserg{\"a}nzung oder im Wege der v{\"o}lkerrechtlichen Vertragsauslegung.- Die Vertragserg{\"a}nzung w{\"a}re dabei weitergehend und daher vorzugsw{\"u}rdig; gleichwohl kann in beide Varianten ein inhaltlich umfassender und zugleich sanktionsbewehrter Waldschutz erreicht werden.",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Holterhus, {Till Patrik}",
year = "2023",
month = apr,
day = "21",
language = "Deutsch",

}

RIS

TY - GEN

T1 - Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am 19. April 2023 - Zum Erfordernis und den Möglichkeiten des völkerrechtlichen Waldschutzes im EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen 2023 Ausschuss-Drucksache 20(9)244

AU - Holterhus, Till Patrik

PY - 2023/4/21

Y1 - 2023/4/21

N2 - - Aus Art. 21 Abs. 2 lit. f EUV sind die EU und ihre Mitgliedstaaten rechtlichverpflichtet in der Außenhandelspolitik auch auf den internationalen Waldschutz hinzuwirken.- Eine effektives Waldschutzinstrument ließe sich – auch unter der Prämisse, dass die bisher ausgehandelten Vertragsteile nicht geändert werden sollen – noch in das EU-MERCSOUR- Assoziierungsabkommen implementieren; entweder im Wege der völkerrechtlichen Vertragsergänzung oder im Wege der völkerrechtlichen Vertragsauslegung.- Die Vertragsergänzung wäre dabei weitergehend und daher vorzugswürdig; gleichwohl kann in beide Varianten ein inhaltlich umfassender und zugleich sanktionsbewehrter Waldschutz erreicht werden.

AB - - Aus Art. 21 Abs. 2 lit. f EUV sind die EU und ihre Mitgliedstaaten rechtlichverpflichtet in der Außenhandelspolitik auch auf den internationalen Waldschutz hinzuwirken.- Eine effektives Waldschutzinstrument ließe sich – auch unter der Prämisse, dass die bisher ausgehandelten Vertragsteile nicht geändert werden sollen – noch in das EU-MERCSOUR- Assoziierungsabkommen implementieren; entweder im Wege der völkerrechtlichen Vertragsergänzung oder im Wege der völkerrechtlichen Vertragsauslegung.- Die Vertragsergänzung wäre dabei weitergehend und daher vorzugswürdig; gleichwohl kann in beide Varianten ein inhaltlich umfassender und zugleich sanktionsbewehrter Waldschutz erreicht werden.

KW - Rechtswissenschaft

M3 - Stellungnahmen/Anhörungen

ER -