Say on Pay, Fee Caps und Vergütungsbericht nach dem ARUG II: Eine kritische Würdigung zur Regulierung der Managerbezüge

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Nach langer Diskussion hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Hierbei hatte sich der Bundestag auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) vom Vortag gestützt. Wenngleich das ARUG II voraussichtlich bereits zum 01.01.2020 in Kraft tritt, gelten die zentralen Neuregelungen erstmals ab dem Geschäftsjahr 2021. Gegenüber dem Regierungsentwurf (RegE) lassen sich weitreichende Verschärfungen zur Vorstandsvergütung in der Finalfassung des ARUG II identifizieren, welche Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind. Zum erfolgt eine kritische Würdigung, inwiefern die Neuerungen zur Höhe und Struktur der Vergütung, zum Say on Pay und zum Vergütungsbericht nach dem ARUG II zu einer Stärkung der Qualität der Corporate Governance in Deutschland führt.
OriginalspracheDeutsch
Aufsatznummer2
ZeitschriftSteuern und Bilanzen
Ausgabenummer2
Seiten (von - bis)52-59
Anzahl der Seiten8
ISSN1615-8024
PublikationsstatusErschienen - 2020