Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik

Publikation: Bücher und AnthologienMonografienForschung

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Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik. / Stark, Alexander.

Tübingen : Mohr Siebeck GmbH and Co. KG, 2020. 423 S. (Grundlagen der Rechtswissenschaft; Band 37).

Publikation: Bücher und AnthologienMonografienForschung

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Stark, A 2020, Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik. Grundlagen der Rechtswissenschaft, Bd. 37, Mohr Siebeck GmbH and Co. KG, Tübingen. https://doi.org/10.1628/978-3-16-158963-8

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Stark, A. (2020). Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik. (Grundlagen der Rechtswissenschaft; Band 37). Mohr Siebeck GmbH and Co. KG. https://doi.org/10.1628/978-3-16-158963-8

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Stark A. Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik. Tübingen: Mohr Siebeck GmbH and Co. KG, 2020. 423 S. (Grundlagen der Rechtswissenschaft). doi: 10.1628/978-3-16-158963-8

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RIS

TY - BOOK

T1 - Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik

AU - Stark, Alexander

PY - 2020

Y1 - 2020

N2 - Das Verhältnis der Rechtsdogmatik zu den Wissensbeständen anderer Disziplinen steht seit langem auf dem rechtswissenschaftlichen Diskurstableau. Nach wie vor ist ungeklärt, ob und ggf. inwieweit naturwissenschaftliche, ökonomische, ethische und sonstige Erkenntnisse und Einsichten in die rechtsdogmatische Argumentation einbezogen werden können, dürfen und sollen. Alexander Stark untersucht diese Fragen auf der Grundlage eines deliberativen Ansatzes der Rechtsdogmatik, dem zufolge die dogmatischen Akteure auf einer Beobachtungsebene die Handlungen von Rechtsakteuren reflektieren, imaginieren und kritisieren. Im Zentrum dieser Deliberationsprozesse stehen – unter der Ägide der Rationalität – rechtliche wie nicht-rechtliche normative Gründe. Interdisziplinäre Andockstellen zeigen sich ausgehend von diesem Ansatz überall dort, wo nachbardisziplinäre Wissensbestände als normative Gründe für die Rechtsdogmatik zum Zuge kommen

AB - Das Verhältnis der Rechtsdogmatik zu den Wissensbeständen anderer Disziplinen steht seit langem auf dem rechtswissenschaftlichen Diskurstableau. Nach wie vor ist ungeklärt, ob und ggf. inwieweit naturwissenschaftliche, ökonomische, ethische und sonstige Erkenntnisse und Einsichten in die rechtsdogmatische Argumentation einbezogen werden können, dürfen und sollen. Alexander Stark untersucht diese Fragen auf der Grundlage eines deliberativen Ansatzes der Rechtsdogmatik, dem zufolge die dogmatischen Akteure auf einer Beobachtungsebene die Handlungen von Rechtsakteuren reflektieren, imaginieren und kritisieren. Im Zentrum dieser Deliberationsprozesse stehen – unter der Ägide der Rationalität – rechtliche wie nicht-rechtliche normative Gründe. Interdisziplinäre Andockstellen zeigen sich ausgehend von diesem Ansatz überall dort, wo nachbardisziplinäre Wissensbestände als normative Gründe für die Rechtsdogmatik zum Zuge kommen

KW - Rechtsphilosophie

KW - Joseph Raz

KW - Rechtstheorie

KW - Grundlagen der Rechtswissenschaft

KW - Übernahmen

KW - rechtliche Gründe

KW - normative Gründe

KW - Rechtswissenschaft

U2 - 10.1628/978-3-16-158963-8

DO - 10.1628/978-3-16-158963-8

M3 - Monografien

SN - 978-3-16-158963-8

T3 - Grundlagen der Rechtswissenschaft

BT - Interdisziplinarität der Rechtsdogmatik

PB - Mohr Siebeck GmbH and Co. KG

CY - Tübingen

ER -

DOI