Herstellungskosten nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Betonung der Maßgeblichkeit in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG n.F.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Transfer
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in: Steuern und Bilanzen , Jahrgang 18, Nr. 11, 11.2016, S. 407-410.
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RIS
TY - JOUR
T1 - Herstellungskosten nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
T2 - Betonung der Maßgeblichkeit in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG n.F.
AU - Velte, Patrick
PY - 2016/11
Y1 - 2016/11
N2 - Der Bundestag hat am 12.05.2016 das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (sog. „Steuermodernisierungsgesetz“) beschlossen. Wenngleich das Gesetz primär auf die Modernisierung des formalen Besteuerungsverfahrens abzielt, wurde auf Drängen des Finanzausschusses eine zentrale Neuerung des Bilanzsteuerrechts in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG eingefügt. Hiernach wird ein steuerrechtliches Wahlrecht für die Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungs- und Sozialaufwendungen festgeschrieben. Die seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aus dem Jahre 2009 schwelende Diskussion zur Zukunft der Maßgeblichkeit im Rahmen der Herstellungskostenermittlung im Handels- und Steuerrecht wird somit beendet. Das Gesetz soll voraussichtlich am 17.6.2016 im Bundesrat behandelt werden.
AB - Der Bundestag hat am 12.05.2016 das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (sog. „Steuermodernisierungsgesetz“) beschlossen. Wenngleich das Gesetz primär auf die Modernisierung des formalen Besteuerungsverfahrens abzielt, wurde auf Drängen des Finanzausschusses eine zentrale Neuerung des Bilanzsteuerrechts in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG eingefügt. Hiernach wird ein steuerrechtliches Wahlrecht für die Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungs- und Sozialaufwendungen festgeschrieben. Die seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aus dem Jahre 2009 schwelende Diskussion zur Zukunft der Maßgeblichkeit im Rahmen der Herstellungskostenermittlung im Handels- und Steuerrecht wird somit beendet. Das Gesetz soll voraussichtlich am 17.6.2016 im Bundesrat behandelt werden.
KW - Betriebswirtschaftslehre
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 18
SP - 407
EP - 410
JO - Steuern und Bilanzen
JF - Steuern und Bilanzen
SN - 1615-8024
IS - 11
ER -